Frage an Markus Ferber von Sandra H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie Ihnen sicher nicht entgangen ist, haben sich bereits viele Bürger*innen gegen Artikel 11 und Artikel 13 geäußert, unter anderem in einer Petition mit über 600.000 Anhängern. Halten Sie es für demokratisch, den Willen von einer derartig großen Anzahl von Bürger*innen durch eine Stimme für die Neuerungen zu untergraben? Wie rechtfertigen Sie dies als ein demokratisch gewählter Vertreter?
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie. Ich möchte anmerken, dass es sich bei dem Abstimmungsergebnis vom 20. Juni noch um kein finales Ergebnis handelt, sondern der erste Schritt von vielen ist, bis es ein europäisches Regelwerk gibt. Nun muss sich noch das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren, bevor das Dossier mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird.
Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich. Doch Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen, sehe ich kritisch. Natürlich müssen Urheberrechte geschützt werden, doch dies darf nicht zu Lasten der Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit gehen, die immer noch oberste Priorität haben. Daher müssen Lösungen gefunden werden, die diesen Grundsätzen Rechnung tragen.
In diesem Zusammenhang kann ich sowohl Ihre Bedenken als auch die der Petitionsunterzeichner sehr gut nachvollziehen. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass diese Kritikpunkte noch einmal Eingang in die politischen Diskussionen finden.
Für Ihre Ansichten zu diesem wichtigen Thema möchte ich mich ganz herzlich bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP