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Markus Ferber
CSU
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Frage von Henning R. •

Frage an Markus Ferber von Henning R. bezüglich Wirtschaft

Hallo Herr Ferber,

auch ich schreibe Ihnen bezüglich der geplanten Urheberrechtsreform, aber mit einer anderen Intention als die Meisten.
Ich stimme damit überein, dass die Rechte von Autoren, Künstlern, etc. geschützt werden müssen und die "Lösungsansätze" in der geplanten Reform finde ich im Grunde gut.
Ich frage mich bloß wie vor allem die technische Umsetzung geschehen soll.
Als Betreiber einer Plattform der von Nutzern hochgeladene Inhalte verbreitet, interessiert mich woher ich wissen soll ob der hochgeladene Inhalt nun urheberrechtlich geschützt ist und wen ich für eine Lizenzvereinbarung kontaktieren muss.
Bei bekannten Werken sicherlich kein Problem, aber so gesehen ist ja bereits jeder Blogartikel oder jedes von irgendwem geschossene Foto urheberrechtlich geschützt. Die meisten Rechteinhaber sind auch nicht bei Verwertungsgesellschaften registriert.
Aber auch Uploadfilter können nicht arbeiten wenn diese keine umfassende Vergleichsgrundlage haben. Und eine vollständige Vergleichsdatenbank wird nie existieren. Weiterhin erfordert zum Beispiel ein Bildvergleich, den unser Gehirn in Bruchteilen einer Sekunde vollziehen kann, enorme Rechenkapazitäten bzw. komplexe neuronale Netzwerke, die sich nur "die Großen" leisten können. Die Möglichkeit einen Uploadfilter "outzusourcen" bestände technisch zwar, aber würde massiv teuren Traffic verursachen der aufgrund begrenzter Kapazitäten das Internet für alle verlangsamen könnte.

Es ist leicht diese Reform zu beschließen, aber sie muss in der Realität auch umsetzbar sein - für Alle und nicht nur für die mit den dicksten Bankkonten.

Können Sie mir sagen, wie Sie sich die Umsetzung vorstellen? Gibt es dazu eventuell schon eine Lösung Ihrer Experten in der EU?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf den Einsatz von sogenannten Upload-Filtern, welche urheberrechtlich geschützte Inhalte frühzeitig erkennen sollen. Unter Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie sind Plattformen betroffen, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen. Wenn die Plattformen diese Inhalte dann auch noch entsprechend organisatorisch optimieren, kann man nach der EuGH-Rechtsprechung davon ausgehen, dass sie um den urheberrechtlichen Schutz ihrer Inhalte wissen.

Mit anderen Worten, der Großteil der im Internet existierenden Plattformen fällt gar nicht unter den Artikel 13, selbst dann nicht, wenn sich doch einmal ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf der Plattform befinden würde. Dieses müsste dann entsprechend nach dem derzeitig existierenden Recht beurteilt werden, welches durch Artikel 13 nicht verändert wird. Die Sorge z.B. um Online-Enzyklopädien wie Wikipedia ist völlig unbegründet, da diese aus dem Anwendungsbereich des Artikels 13 explizit ausgenommen sind.

Durch die Informationen, die die Rechteinhaber zur Verfügung stellen müssen, sollen Plattformen erkennen können, dass es sich um ein geschütztes Werk handelt. So soll der Schutz der urheberrechtlichen Werke gewährleistet werden. Hierfür wird Erkennungssoftware eingesetzt, die bereits seit circa 10 Jahren existiert und zum Beispiel von YouTube auf freiwilliger Basis eingesetzt wird.

Sollten diese Plattformen kleine Unternehmen oder Startups sein, wären auch diese verpflichtet, Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen. Dabei muss aber nicht zwangsläufig ein kostenintensiver Upload-Filter programmiert bzw. gemietet werden. Denn Plattformen, welche Inhalte schon vorab komplett lizensieren, müssen keine Uploads filtern.

Bezüglich der genauen technischen Umsetzung wurde bereits eine Frage an den zuständigen Berichterstatter Herrn Axel Voss gestellt (https://www.abgeordnetenwatch.de/dialogues/16117/29014).

Für Ihre Ansichten zu diesem wichtigen Thema, die ich in meine weitere politische Arbeit einbeziehen werde, möchte ich mich ganz herzlich bedanken und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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