Frage an Markus Ferber von Dennis G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ferber,
Ich bin privater Content-Creater auf youtube und würde gerne wissen, ab wann der Online-Filter durch Artikel 13 Videoinhalte auf dieser Plattform zensiert. Gibt es unterschiede zu Non-profitabler und profitabler Nutzung?
Gruß
D. G.
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.
Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen.
In diesem Zusammenhang fällt der Großteil der im Internet existierenden Plattformen folglich nicht unter den Artikel 13, selbst dann nicht, wenn sich doch einmal ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf der Plattform befinden würde. Dieses müsste dann entsprechend dem derzeitig existierenden Recht beurteilt werden, welches durch Artikel 13 nicht verändert wird. Zudem sind Dienste, die nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, wie Online-Enzyklopädien z.B. Wikipedia, sowie Anbieter von Online-Diensten, bei denen die Inhalte mit der Genehmigung aller betroffenen Rechteinhaber hochgeladen werden, nicht in den Reformvorschlag eingeschlossen.
In der Hoffnung Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, bedanke ich mich ganz herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP