Frage an Markus Ferber von Pawel K. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Sehr geehrter Herr Ferber,
am 05. Juli 2018 wird das EU Parlament in Straßburg über das freie Internet (Artikel 11 und 13), wie wir es kennen, abstimmen und ich frage Sie hiermit – möchten Sie für Zensur, Meinungsfreiheit und das Ende des freien Internets stimmen? Deutschland proklamiert die Meinungsfreiheit als eines der letzten Länder der EU, wehrt sich lautstark gegen politische Zensur der Medien und dennoch wird ein Gesetzentwurf wie Artikel 11 und 13 in die Wege geleitet!
Mit Freundlichen Grüßen
K. Pawel
Sehr geehrter Herr Kalicum,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.
Ich möchte anmerken, dass es sich bei dem am 20. Juli im Rechtsausschuss abgestimmten Bericht noch um kein finales Ergebnis handelt, sondern der erste Schritt von vielen ist, bis es ein europäisches Regelwerk gibt. Nun muss sich noch das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren, bevor das Dossier mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird.
Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Es ist klar, dass die Grundsätze des Urheberrechtes auch im Internet gelten müssen. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen. Die meisten Plattformen sind davon überhaupt nicht betroffen. Das gilt übrigens auch für Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, für die es eine eigene Ausnahme gibt.
Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich, denn letztendlich ist geistiges Eigentum grundrechtlich geschützt - und das gilt auch im Internet. Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen und etwa die Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit einschränken, sehe ich kritisch - aber dabei geht es in dieser Richtlinie auch nicht.
Am Ende brauchen wir Lösungen, die diesen Grundsätzen Rechnung tragen. Für Ihre Bedenken habe ich Verständnis, darf Ihnen aber gleichzeitig versichern, dass diese Richtlinie und die technischen Lösungen für einen besseren Urheberrechtsschutz eben nicht die Zensur des Internets zum Ziel haben. Hier läuft eine gezielte Desinformationskampagne der Betreiber großer Online-Plattformen, die ein Geschäftsmodell, das zulasten der Rechteinhaber geht, absichern wollen.
Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und für die Übermittlung Ihrer Ansichten zu diesem wichtigen Thema, die ich für die weitere politische Arbeit gern aufnehmen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP