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Markus Ferber
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Frage von Patrick H. •

Frage an Markus Ferber von Patrick H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Wie stehen Sie zur geplanten Änderung des Urheberrechts digitalen Binnenmarkt?
Folgendes sehe ich kritisch:
Upload-Filter arbeiten niemals so genau, wie es ein Mensch könnte, was dazu führt, dass auch Inhalte gefiltert werden, die unter dem Schutz des Zitatrechts stehen und NICHT gegen das Urheberrecht verstoßen. Diese „Anfälligkeit“ kann als Vorwand genutzt werden, um Inhalte herauszufiltern, die nicht den eigenen Werten und Vorstellungen entsprechen.
Forschung und der Fortschritt würden sehr unter Artikel 11 leiden und stark ausgebremst, da Forscher und Journalisten, Privatpersonen und diversen Firmen vorenthalten werden, Text und Data-Mining zu betreiben.
Im Sinne eines freien und offenen Internets stimmen Sie hoffentlich gegen Artikel 11 und 13.

Gruß
P. H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Ich möchte anmerken, dass es sich bei dem am 20. Juli im Rechtsausschuss abgestimmten Bericht noch um kein finales Ergebnis handelt, sondern der erste Schritt von vielen ist, bis es ein europäisches Regelwerk gibt. Nun muss sich noch das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren, bevor das Dossier mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird.

Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Es ist klar, dass die Grundsätze des Urheberrechtes auch im Internet gelten müssen. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen. Die meisten Plattformen sind davon überhaupt nicht betroffen. Das gilt übrigens auch für Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, für die es eine eigene Ausnahme gibt.

Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich, denn letztendlich ist geistiges Eigentum grundrechtlich geschützt - und das gilt auch im Internet. Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen und etwa die Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit einschränken, sehe ich kritisch - aber dabei geht es in dieser Richtlinie auch nicht.

Am Ende brauchen wir Lösungen, die diesen Grundsätzen Rechnung tragen. Für Ihre Bedenken habe ich Verständnis, darf Ihnen aber gleichzeitig versichern, dass diese Richtlinie und die technischen Lösungen für einen besseren Urheberrechtsschutz eben nicht die Zensur des Internets zum Ziel haben. Hier läuft eine gezielte Desinformationskampagne der Betreiber großer Online-Plattformen, die ein Geschäftsmodell, das zulasten der Rechteinhaber geht, absichern wollen.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und für die Übermittlung Ihrer Ansichten zu diesem wichtigen Thema, die ich für die weitere politische Arbeit gern aufnehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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