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Markus Ferber
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Frage von Jakob K. •

Frage an Markus Ferber von Jakob K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo,

Erstmal vorab, ich habe keine Kategorie gefunden die auf Artikel 11 und Artikel 13 hinweist. Meine Frage: warum dürfen die Urheberrechtsinhaber nicht selber entscheiden können ob ein Post, Video oder ähnliches im Internet bleiben darf oder nicht? Ich zum Beispiel habe Fanpages die andere Betreiben (Leute die mich feiern für das was ich mache) und ich will dass diese natürlich alles hochladen dürfen was sie wollen, aber halt ein Hater nicht. Ich finde jeder sollte da die eigene Verantwortung haben was öffentlich bleiben darf und was nicht, also dass jeder selber entscheiden kann und die Videos und Bilder nicht direkt gelöscht werden. Das ist sonst für mich Zensur. So wäre jeder nämlich selber für sein Urheberrecht zuständig, heißt ich muss manuell die Sachen die erkannt wurden löschen. Die Netzwerke sollten dann einfach einem eine Liste zuschicken oder Meldung dass Beiträge entdeckt wurden und man da halt selber entscheiden kann.
Was halten sie davon?

Mfg J. K. :)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Ich möchte anmerken, dass es sich bei dem am 20. Juni im Rechtsausschuss abgestimmten Bericht noch um kein finales Ergebnis handelt, sondern der erste Schritt von vielen ist, bis es ein europäisches Regelwerk gibt. Nun muss sich noch das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren, bevor das Dossier mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird.

Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Es ist klar, dass die Grundsätze des Urheberrechtes auch im Internet gelten müssen. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen. Die meisten Plattformen sind davon überhaupt nicht betroffen. Das gilt übrigens auch für Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, für die es eine eigene Ausnahme gibt.

Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich, denn letztendlich ist geistiges Eigentum grundrechtlich geschützt - und das gilt auch im Internet. Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen und etwa die Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit einschränken, sehe ich kritisch - aber dabei geht es in dieser Richtlinie auch nicht.

Am Ende brauchen wir Lösungen, die diesen Grundsätzen Rechnung tragen. Für Ihre Bedenken habe ich Verständnis, darf Ihnen aber gleichzeitig versichern, dass diese Richtlinie und die technischen Lösungen für einen besseren Urheberrechtsschutz eben nicht die Zensur des Internets zum Ziel haben. Hier läuft eine gezielte Desinformationskampagne der Betreiber großer Online-Plattformen, die ein Geschäftsmodell, das zulasten der Rechteinhaber geht, absichern wollen.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und für die Übermittlung Ihrer Ansichten zu diesem wichtigen Thema, die ich für die weitere politische Arbeit gern aufnehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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