Frage an Markus Ferber von Bernd D. bezüglich Verkehr
Es ist meines Erachtens eine Diskriminierung der deutschen Kraftfahrer innerhalb der EU, wenn diese bei diversen Vergehen mit Strafpunkten in Flensburg bedacht werden. Neben geringer Lohnkosten ist die zunehmende Beschäftigung ausländischer Fahrer in Speditionen, dieser Tatsache geschuldet. Berufskraftfahrer setzen ihre Existenz aufs Spiel, wenn sie im Verkehr schon bei leichten Vergehen Punkte sammeln. Ausländische Fahrer halten sich sehr oft nicht an diverse Verkehrsrichtlinien, da sie nur geringe Strafen befürchten müssen. Ich bin der Meinung, dass diese unterschiedliche Ahndung in der EU aufhören muss und somit diese Flensburger Behörde sinnvollere Aufgaben erhält.
Welche Aktivitäten gibt es in dieser Hinsicht in der EU-Gesetzgebung?
Sehr geehrter Herr Dangelmaier,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich nach einer möglichen EU-Gesetzgebung zur einheitlichen Bestrafung von Verkehrsdelikten erkundigen.
Eine Vereinheitlichung der Strafen für Verkehrsdelikte innerhalb der EU ist nicht vorgesehen. Eine volle Harmonisierung der Strafen wird kaum möglich sein, da die Festlegung dieser Strafen laut den EU-Verträgen Sache der Mitgliedsländer ist. Allerdings stimme ich Ihnen vollkommen zu, dass derartige Vergehen in Zukunft stärker verfolgt und Strafen konsequenter vollstreckt werden müssen. Nur so kann eine wirkungsvolle Abschreckung erzielt werden, wenn es um gefährliches Verhalten auf unseren Straßen geht.
Dennoch hat sich die EU bereits mit dem Thema grenzüberschreitende Ahndung von Verkehrsverstößen auseinandergesetzt. So beschloss der europäische Gesetzgeber im Jahr 2015, die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Verkehrsdelikten zu erleichtern. Auf der Grundlage einer entsprechenden Richtlinie können die Mitgliedsländer nun mit Hilfe eines elektronischen Informationssystems Fahrer innerhalb der EU leichter identifizieren, die Verkehrsdelikte begangen haben. Dadurch soll vor allem gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtübertretungen, das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten sowie gegen Trunkenheit am Steuer vorgegangen werden. 75 Prozent der Verkehrstoten sind nämlich auf diese vier Verstöße zurückzuführen. Am Erlass dieser Richtlinie waren auch der Verkehrsausschuss und das Plenum des Europäischen Parlaments maßgeblich beteiligt. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Kooperation in diesem Bereich weiter vertieft wird.
Ich danke Ihnen für Ihre Ansichten zu diesem wichtigen Problem und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP