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Markus Ferber
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Frage von Peter S. •

Frage an Markus Ferber von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

unterstützen Sie die Idee, dass es auch bei den Europawahlen 2019 wie schon 2014 europäische Spitzenkandidat(inn)en für die Kommissionspräsidentschaft geben wird?

Wenn ja: Könnte man bei den Wahlen 2019 nicht noch einen Schritt weitergehen? Die Parteien könnten doch dann nicht nur mit europäischen Spitzenkandidat(inn)en antreten, sondern auch mit nationalen Spitzenkandidat(inn)en für die Besetzung der übrigen Kommission. Wahlen sind für die Menschen interessanter, wenn sie das Gefühl haben, dabei über das künftige Spitzenpersonal abzustimmen. Von daher wäre es nur konsequent, wenn 2019 nicht nur personelle Alternativen für die Kommissionsspitze angeboten werden, sondern eben auch für die Besetzung der übrigen Kommission. Die in Deutschland gewählten Europaabgeordneten könnten dann mit Mehrheitsbeschluss der Bundesregierung eine Vorgabe machen, wer in Brüssel als künftiges Mitglied der Kommission aus Deutschland vorgeschlagen wird. Rechtlich stünde dem nichts im Wege; der EU-Vertrag gibt lediglich vor, dass die Mitgliedstaaten Vorschläge für die Besetzung der Kommission machen, schreibt aber nicht vor, wie diese zustande kommen. Dies könnte dann so konkretisiert werden, dass die Parteien vor der Wahl sagen, wen sie als künftige Kommissarin oder künftigen Kommissar im Auge haben. Nach der Wahl könnten dann die neu gewählten deutschen Europaabgeordneten zusammentreten und abstimmen. Rechtlich gesehen wäre das Abstimmungsergebnis natürlich nur eine Empfehlung an die Bundesregierung, aber politisch eben bindend. Selbstverständlich bliebe vor einer Ernennung noch die Hürde des Anhörungsverfahrens im Europäischen Parlament. Anders als bei den gegenwärtig diskutierten transnationalen Listen bräuchten bei dem vorgeschlagenen Verfahren nationaler Spitzenkandidat(inn)en auch nicht alle Mitgliedstaaten von Anfang an mit zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

P. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an der Debatte über den Spitzenkandidaten für die EU-Kommission während den Europawahlen. Dieses Thema war Schwerpunktdebatte in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments diese Woche in Straßburg, bei der wir als EU-Abgeordnete die Gelegenheit hatten, mit Kroatiens Premierminister Andrej Plenković eingehend darüber und über die Zukunft der Europäischen Union zu diskutieren.

Selbstverständlich unterstütze ich das Prinzip eines europäischen Spitzenkandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission bei den Europawahlen. So zeigte sich eindeutig ein größeres öffentliches Interesse an den Wahlen im Jahr 2014, bei der wir als Parlamentsfraktionen erstmalig Spitzenkandidaten mit Wahlprogrammen unterstützt haben. Über 200 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger hatten sich an den Wahlen beteiligt. Daher halte ich es für überaus wichtig, dass wir an diesem Prinzip festhalten.

Was die Zusammensetzung des Kommissionskollegiums anbelangt, haben wir als EU-Abgeordnete im Grunde großen Einfluss auf die Besetzung der Kommissarsposten. So hatten wir als EVP-Fraktion Jean-Claude Juncker, den ehemaligen Premierminister von Luxemburg, bei den Europawahlen 2014 als Spitzenkandidaten nominiert, der vom Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse bei den Europawahlen unseren Kandidaten als Kommissionspräsidenten vorgeschlagen hatte. Mit qualifizierter Mehrheit (376 Stimmen) haben wir dann den Kandidaten für den Posten des Kommissionspräsidenten bestätigt. Hätte uns Jean-Claude Juncker nicht überzeugt, hätten wir ihn und die Kommission als Ganzes mit einem Misstrauensantrag zum Rückzug zwingen können.

Bei den Europawahlen halte ich eine europäische Perspektive für die Wahl der EU-Kommission für zielführender, als einen deutschen Kandidaten für die Kommission für jede deutsche Partei zu nominieren. Die Nominierung des EU-Kommissars sollte dabei meiner Ansicht nach in der Verantwortung der jeweiligen Regierung der Mitgliedstaaten verbleiben. Denn nach dem von Ihnen vorgeschlagenen Modell würde das heißen, dass die Partei, die die relative Mehrheit bei den Europawahlen im Verhältnis zu den anderen deutschen Parteien gewinnt, den Kommissar benennen kann. Das Prinzip der Ernennung des Kommissars durch eine gewählte Bundesregierung halte ich daher für viel demokratischer und repräsentativer.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP

Markus Ferber, Dipl.-Ing. Univ.
Abgeordneter des Europäischen Parlaments
Bezirksvorsitzender der CSU Schwaben
Rue Wiertz 60/ B-1047 Brüssel

 (+49) 821 349 2110 / (+32) 2 284 5230

markus.ferber@europarl.europa.eu
www.markus-ferber.de

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