Frage an Markus Ferber von Sascha S.
Guten Tag Herr Ferber.
Was passiert eigentlich wenn ein Land sich nicht an die Grundzüge der Europäischen Union hält? Nehmen wir mal ein Beispiel. Die Bundesrepublik Deutschland würde indirekt die Todesstrafe einführen im Bundesland X. In Deutschland ist Justiz Ländersache. Das heißt 15 Bundesländer würden zuschauen wie das Bundesland X die indirekte Todesstrafe einführt, indem z. B. Staatsanwälte nur die Täter hören, die Zeugen des Täters und das war es. Gedeckt von Justizminister und Ministerpäsidentin. Nehmen wir mal an, so etwas würde passieren, was würde die EU tun, was würde Ihre Partei im Parlament beantragen?
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage zur Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland und den Konsequenzen für die EU-Mitgliedschaft. Die Vorstellung, dass ein Bundesland in Deutschland die Todesstrafe wiedereinführen könnte ist völlig abwegig. Dies liegt daran, dass wir mit der Einführung des Grundgesetzes im Jahr 1949 das Verbot der Todesstrafe wortwörtlich in Artikel 102 festgehalten haben. In dieser Frage geht es auch gar nicht um Länderkompetenzen, hier bricht Bundesrecht jegliches formale Länderrecht und es kommt Artikel 102 des Grundgesetzes zur Anwendung.
Darüber hinaus haben Deutschland und alle übrigen EU-Mitgliedstaaten mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 die Charta der Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt. So heißt es in Artikel 2, Paragraph 2 des EU-Vertrags der Charta der Grundrechte der EU, dass niemand in der EU zur Todesstrafe verurteilt und hingerichtet werden darf.
Die Todesstrafe ist weder mit den Werten Deutschlands, noch mit den Werten Europas vereinbar. Eine Auseinandersetzung mit diesem Thema ist daher völlig abwegig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP