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Markus Ferber
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Frage von Matthias W. •

Frage an Markus Ferber von Matthias W.

Sehr geehrter Herr Ferber,

was tun Sie, um den mit abscheulichen Verbrechen behafteten Elfenbeinhandel abzustellen?
Wie Sie wissen, steckt die EU da ja auch ganz dick mit drin. Mir hat sich schier der Magen rumgedreht als ich das Bild zum verlinkten Bericht von Regenwald.org ansehen mußte.
https://www.regenwald.org/petitionen/1076/die-eu-muss-elfenbeinhandel-komplett-verbieten?mtu=76024724

Wie kann es dem Steuerzahler zugemutet werden, diverse "Hintergrundsubventionen" innerhalb der EU gegen deren Willen mitzutragen?
Erfüllt das nicht den Tatbestand des Steuermißbrauchs in eklatanter und gegen das Artenschutzgestz verstoßender Weise?
Da das alles sehr intransparent läuft...

Freundlichen Gruß

M. W.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Elfenbeinhandel.
Das derzeitige Ausmaß des illegalen Elfenbeinhandels erfüllt mich ebenfalls mit Abscheu und ich finde es wichtig, dass beispielsweise Regenwald.org auf das Problem der Elefantenwilderei in dieser Form hinweist.

Wie Sie zu Recht erkannt haben, ist die Europäische Union um eine internationale Lösung sehr bemüht und hat sich im Herbst letzten Jahres im Rahmen der 17. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) sehr stark dafür eingesetzt, die Maßnahmen zum illegalen Elfenbeinhandel zu verschärfen. Darüber hinaus hat die EU einen Vorschlag für einen CITES-Entschließungsantrag eingereicht, um sicherzustellen, dass Jagdtrophäen von in der CITES-Liste geführten Arten aus legalen und nachhaltigen Quellen stammen. Überdies sollte geregelt werden, dass Trophäen nur exportiert werden dürfen, wenn eine Ausfuhrgenehmigung des Exportlandes vorliegt, die nach diesen Legalitäts- und Nachhaltigkeitskriterien erteilt wurde, wie dies bereits beim Handel mit den meisten CITES-Produkten der Fall ist.

Das Problem ist meiner Meinung nach nicht der Handel mit legalem Elfenbein, denn dieser ist streng überwacht im Europäischen Binnenmarkt und es darf nur Elfenbein gehandelt werden, das vor dem 1. Juni 1947 hergestellt worden ist. Dies kann nur ein öffentlich anerkannter Gutachter für Artenschutz bescheinigen. Ich sehe vielmehr ein globales Problem, nämlich dass lediglich 179 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) unterzeichnet haben und es keine Zwangsmittel zur Durchsetzung des Abkommens gibt. Die Kontrolle des generell geltenden Elfenbein-Handelsverbotes wird durch diese Umstände erschwert bzw. unmöglich gemacht. Im Handel ist es praktisch unmöglich, zwischen legalem und illegalem Elfenbein zu unterscheiden und daher ist der Vorstoß mit der Ausfuhrgenehmigung der Europäischen Union im Rahmen während der 17. CITES-Konferenz ein wichtiger Schritt gewesen.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus Ferber, MdEP

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