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Markus Ferber
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Frage von Thomas B. •

Frage an Markus Ferber von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

mit großem Interesse verfolge ich als Sportschütze und gesetzestreuer Bürge die aktuelle Entwicklung im Bereich des Waffenrechts. Es ist offenbar ein neuer Versuch der der Kommission vom 16.11.2016 im Gange, explizit das Folgende zu verbieten:

Zivile Feuerwaffen der „AR 15 Familie“, auch Derivate, womöglich optische Klone
Zivile Feuerwaffen der „AK 47 Familie“, auch Derivate, womöglich optische Klone
ALLE entnehmbaren Magazine über 10 Schuss für alle Feuerwaffen (auch Kurzwaffen, Repetierer, Kleinkaliber…)
Strenge Regulierung von Magazinen und Halbautomaten
Strengste Auslegung bei Ausnahmegesuchen
Sofortige Umsetzung der Verbotsforderungen noch binnen 2016, da „die EU-Bürger“ das angeblich für ihre Sicherheit fordern

Nun frage ich Sie als CSU Stammwähler: Wie stehen Sie zu diesen Forderungen? Wie kann es sein, dass die legalen Waffenbesitzer immer und immer wieder durch derartige Versuche angegangen werden, wo doch die wahren Gefahren im Bereich Waffen längst bekannt sind:

- gestohlene und verlorene Behördenwaffen
- illegal eingeführte und verkaufte Kriegswaffen vom Balkan
- umgebaute Dekowaffen

Somit ist der o.g. Vorschlag untauglich, die Sicherheit der Bürger Europas zu verbessern, die Fakten dazu sind seit Jahren bekannt. Der Unmut an der konservativen Basis wächst von Tag zu Tag. Was gedenken Sie zu tun, um sich für die 1,4 Mio. Schützen in Deutschland und den Erhalt ihrer sportlichen Disziplinen und Traditionen einzusetzen? Wie wollen Sie verhindern, dass diese Wählerstimmen an populistische Parteien gehen, weil den Leuten einfach der Frust und die immer neuen Gängeleien zuviel werden?

Mit freundlichen Grüßen

T. B.

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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail mit der Frage zur Revision der Waffenrechtrichtlinie. Gerne nehme ich dazu Stellung, ich kann Ihre Sorge sehr gut verstehen.

Ende letzten Jahres hat die Kommission ihren Vorschlag einer Revision der Waffenrechtrichtlinie dem Rat und dem Parlament vorgelegt. Der ursprüngliche Vorschlag sah vor, halbautomatische Waffen generell zu verbieten. Allerdings gilt natürlich auch hier, keine Regel ohne Ausnahme. Die Kommission hat das folgendermaßen formuliert: Halbautomaten, die wie Vollautomaten aussehen — also die sogenannten Anscheinwaffen — sollen als Kategorie A eingestuft werden. Damit würden sie verboten werden.

Hier gilt es allerdings festzuhalten, dass die Kommission ihren Initiativvorschlag bereits letztes Jahr vorgelegt hat. Nun ist es am Europäischen Parlament und am Rat, diesen Vorschlag zu evaluieren, zu verhandeln und darüber abzustimmen. Die Kommission hat dahingehend keine Einflussnahme auf die Beratungen der Mitgesetzgeber.

Der Binnenmarktausschuss des Parlaments hat im Juli 2016 die überzogenen Vorstellungen der EU-Kommission zur Revision der Waffenrechtrichtlinie korrigiert. Dabei wurde auch das unverhältnismäßige Verbot halbautomatischer Waffen bei gleichzeitiger Reduzierung der Magazinkapazität abgewendet.

In ihrer allgemeinen Mitteilung vom 18. November 2016 über die Sicherheitsunion äußert sich die Kommission missmutig, dass die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament zu langsam voranschreiten und verweist auf ein Dokument, das mittlerweile ein Jahr alt ist. Dies ist allerdings nicht die Position, die das Parlament und der Rat vertreten. Das Dokument der Kommission hat keinen Einfluss auf die zurzeit laufenden Verhandlungen.

Auch ich bin der Meinung, dass der Vorschlag der Kommission in die falsche Richtung gegangen ist. Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments versichere ich Ihnen, dass ich die weiteren Verhandlungen mit größter Aufmerksamkeit verfolgen werde und mich dafür einsetzen werde, dass Ihre Interessen weiter gewahrt werden. Die Formulierungen des Europäischen Parlaments würden den Wünschen der Jäger und Sportschützen sehr entsprechen.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus Ferber, MdEP

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