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Markus Ferber
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Frage von Benjamin K. •

Frage an Markus Ferber von Benjamin K. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Hr. Ferber

Ein bei uns im Ort ansässiges Unternehmen versteuert nun seit kurzem seine Unternehmensgewinne im europäischen Ausland. Dadurch muss unsere Gemeinde nun Gewerbesteuervorauszahlungen zurückzahlen und trägt auch in Zukunft keinen Teil mehr zur Finanzierung unserer Gemeinde bei. Da dieses Unternehmen der größte Steuerzahler in der Gemeinde ist trifft dieses Verhalten gerade uns Bürger hart - so werden die Hebesätze steigen, Kindergartenplätze verteuern sich und so weiter.
Wie verhalten Sie als Europaabgeordneter und Ihre Fraktion sich gegenüber Unternehmen mit so einem Verhalten? Die Gemeinden dürfen die Infrastruktur, Ausbildung der Bürger usw. schultern und somit die Grundsteine des Unternehmenserfolgs schultern - sobald diese Investitionen zurückgeführt werden sollen drückt man sich durch offensichtlich legale Tricks vor der Bezahlung der Gewerbesteuern.
Gibt es hier bereits Ansätze, derartige unsozialen Verhaltensweisen zu unterbinden? Kann ich als Privatmann auch meine Einkommenssteuer in den Niederlanden bezahlen, wenn dort geringere Sätze gelten?

mit freundlichen Grüßen

B.K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 30. August zum Thema Besteuerung in der Europäischen Union.

Leider sehen wir in der Europäischen Union zu oft, dass sich Unternehmen die Komplexität der unterschiedlichen nationalen Steuersysteme zunutze machen, um teils auf legalem, teils auf illegalem Weg trickreich die eigene Steuerlast zu mindern. Das führt wiederum dazu, dass dem Staat Geld für zentrale Aufgaben wie den Erhalt der Infrastruktur oder Investitionen in Bildung fehlen - das sorgt zurecht für Unmut bei vielen Menschen.

Bei mir steht der Kampf gegen Steuertrickserei ganz oben auf meiner Agenda. Auf der einen Seite geht es darum, die Steuerbehörden besser in die Lage zu versetzen, gegen illegale Steuerpraktiken vorzugehen. Dazu haben wir beispielsweise über die Amtshilferichtlinie die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten zu einem besseren Informationsaustausch bei so genannten Steuervorbescheiden verpflichtet. Diese sind meistens das Instrument für fragwürdige Steuerdeals.

Ich habe mich als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Richtlinie über den automatischen Informationsaustausch bei Steuervorbescheiden dafür eingesetzt, dass der bisher noch bestehende Ermessensspielraum, was den Austausch von Steuervorbescheiden angeht, künftig abgeschafft wird und grundsätzlich Informationen zu allen Steuervorbescheiden ausgetauscht werden müssen. Darüber hinaus muss die Europäische Kommission Zugriff auf alle ausgetauschten Informationen erhalten.

Diese Position wurde von einer breiten Mehrheit im Parlament unterstützt. Leider haben die Mitgliedstaaten diese Forderung des Parlaments nicht aufgegriffen und einen automatischen Dokumentenzugang für die Kommission verhindert. Dies erschwert die Arbeit der Generaldirektion Wettbewerb hinsichtlich der Aufklärung fragwürdiger Steuerdeals ungemein und das finde ich enttäuschend.

Ein weiterer Punkt ist die Frage, wo erwirtschaftete Gewinne am Ende versteuert werden. Ich bin ganz klar der Ansicht, dass die Gewinne selbstverständlich dort versteuert werden müssen, wo sie anfallen und nicht dort, wo der Steuersatz am niedrigsten ist.

Um dieses Ziel zu verwirklichen, hat die Europäische Kommission kürzlich ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidung vorgestellt, welches eine Reihe von Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung enthält. Mehr zu diesem Paket finden Sie unter folgendem Link:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/business/company-tax/anti-tax-avoidance-package_de

Ein zentrales Element des Pakets, nämlich die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, wurde bereits verabschiedet und wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Ich hätte mir hier ein ambitionierteres Vorgehen gewünscht: gerade auch, was den Zeitplan betrifft. Leider entscheidet in Steuerfragen der Ministerrat jedoch allein und einstimmig und das Europäische Parlament gibt in diesem Politikbereich lediglich eine Stellungnahme ab. Dies sorgt in der Regel dafür, dass sich zwischen den Mitgliedstaaten oftmals lediglich der kleinste gemeinsame Nenner durchsetzt.

Damit wir hier zu tatsächlichen Fortschritten kommen, ist es deshalb umso wichtiger, dass bei diesem Thema sowohl seitens des Parlaments aber auch durch eine ambitionierte Öffentlichkeit Druck auf die Mitgliedstaaten aufgebaut wird, sodass wir zu einem wirklich fairen Steuerwettbewerb in Europa kommen, der eben nicht zulasten der Bürger geht. Ich darf Ihnen versichern, dass ich mich weiterhin für genau dieses Ziel einsetzen werde.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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