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Markus Ferber
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Frage von Juergen V. •

Frage an Markus Ferber von Juergen V.

Sehr geehrter Herr Ferber,

im September letzten Jahres äußerten sie in einem Interview gegenüber der Börsenzeitung ,
dass die Finanzmarktrichtlinie MiFID II nicht verschoben würde. Nun habe ich vernommen, dass die EU-Kommission hat nun ihren Vorschlag für die Verschiebung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II vorgelegt hat.
Welchen Weg nimmt nun die Finanzmarktrichtlinie?

Mit Freundlichen Grüßen
J. V.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr V.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Februar zum Zeitplan bei MiFID II.

In der Tat war als Stichtag für die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II der 3. Januar 2017 vorgesehen. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA sowie die Europäische Kommission, welche gemeinsam für die Ausarbeitung der Umsetzungsrechtsakte zuständig sind, haben im Rahmen zahlreicher Treffen mit dem Verhandlungsteam des Europäischen Parlament stets betont, dass der Zeitplan einzuhalten sei. Erst in einer Sitzung des Wirtschafts- und Währungsausschusses Anfang November des vergangenen Jahres wurde das Europäische Parlament über mögliche Verzögerungen beim Zeitplan informiert.

Diese sind maßgeblich darauf zurückzuführen, dass Kommission und ESMA sich bei der Ausarbeitung der Umsetzungsrechtsakte wie auch beim Aufbau der notwendigen IT-Systeme sich schlichtweg nicht an den Zeitplan gehalten haben. Das finde ich umso enttäuschender, als ich als Berichterstatter des Europäischen Parlaments stets darauf geachtet habe, dass das Europäische Parlament alle Fristen einhält und seine Stellungnahmen schnell und sorgfältig ausarbeitet.

Auch wenn ich über diese Verzögerungen persönlich sehr enttäuscht bin, müssen wir anerkennen, dass angesichts der nach wie vor ausstehenden Umsetzungsrechtsakte, welche die Vorgaben für einige entscheidende Detailregelungen enthalten, eine fristgerechte Umsetzung von MiFID II nicht mehr möglich sein wird.

Die Europäische Kommission hat daher Anfang dieses Monats einen Gesetzesvorschlag gemacht, welcher das Inkrafttreten von MiFID II um ein Jahr, also auf den 3. Januar 2018, verschieben soll. Dieser Gesetzesvorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament wie auch zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten diskutiert. Sowohl das Europäische Parlament wie auch die Mitgliedstaaten haben bereits die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, einer solchen einjährigen Verschiebung zuzustimmen.

Entscheidend wird aber nun sein, dass die Europäische Kommission zügig die noch ausstehenden Umsetzungsrechtsakte vorlegt, damit am Ende genug Zeit für die Umsetzung in nationales Recht und für die Umsetzung seitens der Marktteilnehmer bleibt. Ich darf Ihnen versichern, dass ich als Berichterstatter des Europäischen Parlaments mit Nachdruck auf eine zügige Umsetzung drängen werde.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber

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