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Markus Ferber
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Frage von Christoph B. •

Frage an Markus Ferber von Christoph B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

nach den abscheulichen Terroranschlägen in Paris hat die Europäischen Kommission in ihrem EU-Änderungsvorschlag vom 18. November 2015 für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG) einige sicherlich sinnvolle aber auch eine sehr große Zahl vom Deutschen Schützenbund 1 und anderen Verbänden deutlich kritisierte Vorschläge eingebracht. Dabei ist u.a. das pauschale Verbot aller halbautomatischen Langwaffen ohne die notwendige Differenzierung zu vollautomatischen Kriegswaffen, die in Deutschland eh schon verboten sind. Zudem wird kritisch betrachtet, dass die EU-Kommission eine Richtlinie, die zur Gewährleistung des freien Waren und Personenverkehrs geschaffen wurde, nun für Zwecke der Inneren Sicherheit missbraucht, für die in Deutschland Bund und vor allem Länder zuständig sind.

Dieser Änderungsvorschlag setzt die legalen, gesetzestreuen Waffenbesitzer und Sportschützen mit Terroristen gleich, deren Waffen nicht auf dem kontrollierten Waffenmarkt erworben wurden und nie legal waren. Wie ist Ihre Position zu diesem Vorschlag der Europäischen Kommission?

Vorab vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

C. B.

1Deutscher SchützenBund e.V.: Klare Position des DSB zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie (91/477 EWG); 03.12.2015; online unter: http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6132-Klare-Position-des-DSB-zum-Aenderungsvorschlag-der-Europaeischen-Kommission-vom-18.-November-2015-fuer-die-Europaeische-Feuerwaffenrichtlinie-91-477-EWG/

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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage, wie ich zu dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie stehe. Gerne möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich bereits am 26.11.2015 und am 27.11.2015 auf abgeordnetenwatch.de Stellung zu diesem Thema bezogen habe. Selbstverständlich beantworte ich Ihnen jedoch Ihre Frage.

Am 18. November 2015 hat die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket vorgestellt, welches einen Vorschlag zur Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie, eine Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen und einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels beinhaltet. Im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda sind diese Vorschläge bereits seit April 2015 geplant, die Anschläge in Paris haben die EU-Kommission zu schnellerem Handeln veranlasst.

Unumstritten ist, dass wir auf europäischer Ebene dringend Maßnahmen ergreifen müssen, um Europa besser vor Terroranschlägen zu schützen. Mir ist es wichtig, dass in der Europäischen Union aktiv gegen potentielle Terroristen vorgegangen wird und diese am Zugang zu Waffen und Sprengstoff gehindert werden. Hier jedoch in erster Linie gegen verantwortungsbewusste legale Waffenbesitzer vorzugehen, halte ich nicht für zielführend. Den Vorstoß der Kommission sehe ich äußerst kritisch.

Der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament, der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, wird die Vorschläge der Kommission in den nächsten Monaten prüfen und überbreiten. Diesen Prozess werde ich kritisch begleiten. Am Ende werde ich sicherlich keiner Reform der Feuerwaffen-Richtlinie zustimmen, die mit falschem Aktionismus gegen unsere verantwortungsbewussten Schützen und Jäger vorgeht.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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