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Markus Ferber
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Frage von Siegrid S. •

Frage an Markus Ferber von Siegrid S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Werden deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Unternehmen durch CETA benachteiligt ?

Erläuterung:

CETA legt fest, dass ausländische Unternehmen nicht schlechter gestellt werden dürfen als inländische (siehe Art X.6). Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sie besser gestellt werden, z.B. durch die Eröffnung eines Klageweges außerhalb der innerstaatlichen Gerichtsbarkeit. Punkt 1 müsste entsprechend ergänzt werden um: „...die nicht günstiger und nicht weniger günstig ist...“

CETA Entwurf „Abschnitt 3: Nichtdiskriminierende Behandlung
Artikel X.6: Inländerbehandlung
1. Jede Vertragspartei gewährt den Investoren der anderen Vertragspartei und den abgesicherten Investitionen bezüglich der Erstellung, des Erwerbs, der Erweiterung, der Führung, des Betriebs, der Verwaltung, der Aufrechterhaltung, der Nutzung und des Verkaufs oder der Veräußerung der Investitionen dieser Investoren in ihrem Territorium eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die Behandlung, die sie in gleichartigen Situationen ihren eigenen Investoren und deren Investitionen gewährt....“

Mit freundlichen Grüßen

S. S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Frage zum EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA).

Das grundsätzliche Ziel von CETA ist es, Handelshemmnisse abzubauen und den Zugang zum Markt des Handelspartners zu verbessern. Gleichzeitig stellt ein Handelsabkommen sicher, dass sowohl ausländische als auch inländische Investoren grundsätzlich gleich und fair behandelt werden.

Das ist auch bei CETA der Fall, deutsche Unternehmen dürfen nicht gegenüber kanadischen Unternehmen benachteiligt werden. Weder vor Ort in Deutschland, in der EU oder in Kanada. Aus diesem Grund haben sich die Verhandlungsführer der EU und Kanadas auf gemeinsame Grundsätze zur Nichtdiskriminierung inländischer und ausländischer Unternehmen verpflichtet. Damit diese Grundsätze im Falle einer Diskriminierung, beispielsweise eines deutschen Unternehmens, eingehalten werden, haben sich die Verhandlungsführer auf einen umfassenden Investitionsschutz geeinigt.

Momentan wird der vorliegende Vertragstext einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen. Dabei gilt es selbstverständlich auch die einzelnen Punkte zur Nichtdiskriminierung zu überprüfen und letztendlich sicherzustellen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, beginnt das Ratifizierungsverfahren. Das EU-Parlament wird dann über den fertigen Vertragstext abstimmen und ich darf Ihnen versichern, dass wir diese Abstimmung sehr ernst nehmen werden. Freihandelsabkommen betreffen jeden einzelnen von uns und deshalb werde ich CETA am Ende nur zustimmen, wenn es letztendlich nicht nur unserer europäischen Wirtschaft, sondern auch den Bürgern zugutekommt.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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