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Markus Ferber
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Frage von Bernd H. •

Frage an Markus Ferber von Bernd H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ferber,

bezugnehmend auf die Frage von Herrn Maier vom 21.08 bitte ich um Information wie in anderen EU-Staaten der Nachzug von Familienangehörigen von anerkannten Asylbewerben gehandhabt wird.

Mit freundlichen Grüßen

B. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Rückfrage vom 25. August, in der Sie sich nach der Ausgestaltung des Familiennachzugs für Flüchtlinge in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erkundigen.

Der Familiennachzug ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sehr ähnlich geregelt. Grund dafür ist, dass es eine gemeinsame europäische Rechtsgrundlage gibt. Die Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung regelt die Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung durch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die sich rechtmäßig im Gebiet der EU-Länder aufhalten. Die entsprechenden Vorgaben zum Familiennachzug von Flüchtlingen finden Sie in Kapitel V der Richtlinie („Familienzusammenführung von Flüchtlingen“).

In Deutschland wurde die Richtlinie durch eine Novelle des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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