Frage an Markus Ferber von Karl M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ferber,
Der Bund erwartet 2015 laut Bundesinnenministerium bis zu 800 000 Asylbewerber.
Nach einem Bericht des“ Darmstädter Echos“ vom 24.07.2015 herrschen große Kapazitätsprobleme wegen Familiennachzug.
Nach Angaben des Bürgermeisters von Büttelborn (Andreas Rotzinger, CDU) habe in der Nachbargemeinde ein einzeln aufgenommener Flüchtling seine 2 Frauen und 9 Kinder nachgeholt, was die dortige Verwaltung vor eine große Herausforderung stellte. Auch in Büttelborn, wo der Platz für Unterkünfte ebenfalls knapp sei, könne man ähnliche Probleme bekommen. Denn wegen dem Familiennachzug könne sich die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge vervielfachen, erklärte Bürgermeister Rotzinger.
Die Familie lebt von Sozialhilfe.
Kommentar zum Artikel:
Der Grund für den Zuzug ist sog. „internationales Privatrecht“, dieses erlaubt den Zuzug beider Frauen mit Kindern.
Mit wieviel nachgezogenen Familienangehörigen ist alleine in diesem Jahr zu rechnen und wer trägt die Flugkosten, sicher auf einen Schlag 11 000,00 € (bitte um Bezifferung der etwaigen Höhe)?
Mit freundlichen Grüßen
K. M.
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 21. August zum Thema Familiennachzug.
Menschen mit einem gültigen Aufenthaltstitel haben in Deutschland das Recht auf Familiennachzug. Dies ist in Kapitel 2, Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Für die Reisekosten für den Familiennachzug muss die jeweilige Familie selbst aufkommen.
Gemäß Visa-Statistik des Auswärtigen Amtes lag die Anzahl der erteilten Visa zum Zweck des Ehegatten- und Familiennachzugs nach Deutschland zwischen 2007 und 2013 jeweils bei rund 40.000. Im ersten Quartal 2015 sind jedoch gemäß dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits 14.200 Drittstaatsangehörige im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen. Dies ist ein Anstieg von mehr als 20% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Man kann davon ausgehen, dass angesichts der enorm gestiegenen Anzahl an Asylanträgen mit einigem zeitlichen Verzug auch die Anträge auf Familiennachzug weiter zunehmen werden.
Dies kann viele Kommunen in der Tat vor weitere große Herausforderungen hinsichtlich der Unterbringung stellen. Umso wichtiger ist es meines Erachtens, dass wir innerhalb der EU schnell zu einer fairen Lastenverteilung bei Asylsuchenden kommen, damit nicht einige wenige Mitgliedsstaaten allein die Hauptlast tragen müssen.
Zu einem fairen Asylsystem gehört meines Erachtens vor allem eine Aufteilungsquote der Flüchtlinge auf alle EU-Länder nach festen Kriterien wie Bevölkerungszahl, Wirtschaftskraft oder Arbeitslosigkeit.
Ich darf Ihnen versichern, dass ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten weiterhin für eine Reform des europäischen Asylsystems hin zu einer fairen Lastenverteilung einsetzen werde.
In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP