Frage an Markus Ferber von Thomas D. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Sehr geehrter Herr Ferber,
über wikipedia habe ich erfahren, dass die kommerzielle Nutzung von Fotos von Gebäuden im öffentlichen Raum künftig europaweit nicht mehr erlaubt sein soll. Ich halte das für fatal, da auch auf meinen Internet-Seiten vielfach Gebäude auftauchen, die ich dann schwärzen müsste. Ich bin der Meinung, dass es kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte ist, wenn ich öffentlich einsehbare Gebäude auf eigenen Seiten darstelle.
Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. T. D., Architekt/Energieberater Denkmal/Qualitätssicherer
Sehr Herr D.,
vielen Dank für Ihre Email zur Panoramafreiheit. Das Thema hat eine große öffentliche Diskussion entfacht und ich möchte gerne klarstellen, dass es sich hier um einen Initiativbericht handelt, der grundsätzlich das europäische Urheberrecht reformieren möchte. Mit der Abstimmung des Europäischen Parlaments am 9. Juli wird jedoch noch keine Reform des Europäischen Urheberrechts beschlossen. Wir geben damit eine Empfehlung an die EU-Kommission ab, an welchen Stellen das europäische Urheberrecht überarbeitet werden muss. Die Kommission wird in den nächsten Monaten einen Legislativvorschlag ausarbeiten, der den regulären europäischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen wird.
In dem Bericht geht es unter anderem um die sogenannte Panoramafreiheit. In der EU bestehen hier große Unterschiede, in Frankreich ist diese beispielsweise beschränkt, in Deutschland ist Panoramafreiheit ohne Einschränkungen gegeben.
Im Bericht des Rechtsausschuss (JURI) ist ein Änderungsantrag des liberalen französischen Abgeordneten Jean-Marie Cavada enthalten, der darauf abzielt, Panoramafreiheit in der EU einzuschränken. Es steht außer Frage, dass die Rechte von Urhebern und Autoren im Zeitalter der Digitalisierung umfassend geschützt werden müssen. Aus falschem Datenschutzverständnis bei der Panoramafreiheit eine abenteuerliche Gesetzgebung einzuführen, wäre kontraproduktiv. Deshalb habe ich mich in Brüssel dafür eingesetzt, dass der Absatz über die Panoramafreiheit gänzlich aus dem Bericht herausgestrichen wird. Darauf haben sich nach langen und harten Verhandlungen die politischen Fraktionen des Europäischen Parlaments geeinigt.
Bei der Reform des europäischen Urheberrechts geht jetzt darum, einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, der die Rechte von Urhebern in der EU umfassend gewährt. Ich versichere Ihnen jedoch, dass ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetze, dass Panoramafreiheit in der EU, insbesondere in Deutschland, weiterhin gegeben ist.
In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP