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Markus Ferber
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Frage von Holger F. •

Frage an Markus Ferber von Holger F. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Ferber,

ich bin entsetzt über den Vorschlag, die Panoramafreiheit (also das Recht, von öffentlichen Orten aus Gebäude und dauerhaft installierte Kunstwerke zu fotografieren und diese Fotos privat und gewerblich öffentlich zu verwenden) einzuschränken.
Die Formulierung, über die am 9. Juli 2015 entschieden werden wird, „Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“ wird zu einer Flut von Abmahnungen führen und für uns alle in der digitalen Welt zu kaum übersehbare Einschränkungen und Risiken führen.
Letztendlich führt das Anliegen nur zu einer weiteren verunsicherung der EU-Bürger?

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email und Ihre Frage, wie ich zur sogenannten Panoramafreiheit stehe.

Dieses Thema hat eine große öffentliche Diskussion entfacht. Klarstellen möchte ich zuerst, dass es sich hier um einen Initiativbericht handelt, der sich auf die Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft bezieht. Das Ziel des Berichts ist es, das europäische Urheberrecht zu reformieren und an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.

Das Europäische Parlament wird am 9. Juli über den Bericht abstimmen, damit wird jedoch noch keine Reform des Europäischen Urheberrechts beschlossen. Mit diesem Bericht gibt das EU-Parlament erst einmal eine Empfehlung an die Europäische Kommission ab, an welchen Stellen das europäische Urheberrecht überarbeitet werden muss. In den kommenden Monaten wird die Kommission dann einen Legislativvorschlag erarbeiten, welcher den regulären europäischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen wird.

Unter anderem geht es in dem Bericht um die sogenannte Panoramafreiheit, welche beispielsweise erlaubt, Fotos und Panoramaaufnahmen im öffentlichen Raum zu machen. Im Bereich der Panoramafreiheit bestehen in Europa große Unterschiede, in Deutschland ist sie ohne Einschränkungen erlaubt, wohingegen die Panoramafreiheit beispielsweise in Frankreich stark eingeschränkt ist.

In dem Bericht des Rechtsausschuss (JURI) ist ein Änderungsantrag des liberalen französischen Abgeordneten Jean-Marie Cavada enthalten, der darauf abzielt, Panoramafreiheit in der EU einzuschränken. Dieser Forderung widerspreche ich ausdrücklich, in der Praxis würde dies bedeuten, dass der einzelne Bürger in Zukunft Angst haben muss, seine privaten Fotos auf sozialen Netzwerken mit seinen Freunden zu teilen! Es ist eine weltfremde Forderung, beim Hochladen von privaten Fotos auf beispielsweise facebook, zuerst das Einverständnis des Urhebers einholen zu müssen.

Mir ist es wichtig, dass wir hier auf europäischer Ebene einen einheitlichen Rahmen schaffen, der die Rechte von Urhebern und Autoren umfassend gewährt. Aus falschem Datenschutzverständnis jetzt im Bereich der Panoramafreiheit eine abenteuerliche Gesetzgebung einzuführen, ist kontraproduktiv.

Ich darf Ihnen versichern, dass ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen werde, dass Panoramafreiheit in der EU, insbesondere in Deutschland, auch weiterhin gegeben ist.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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