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Markus Ferber
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Markus Ferber von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

das Gesetz zur Panoramafreiheit ist fundamentaler Bestandteil unserer Demokratie. Der Änderungsantrag 421, angenommen durch den Rechtsausschuss mit den Stimmen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Jean-Marie Cavada (Liberale) zielt auf eine Beseitigung der Panoramafreiheit. Sie erlaubt Journalisten und jedermann von Ereignissen zu berichten, ohne befürchten zu müssen wegen unerlaubter Abbildung von Gebäuden, die zwangsläufig bei Ereignissen im öffentlichen Raum mit auf dem Bild erscheinen, belangt zu werden.

Die Abschaffung der Panoramafreiheit kommt einer Zensur gleich, da jeder ein missliebiges Foto abmahnen - verbunden mit hohen Abmahngebühren - oder durch Schadensersatzforderungen gegen den Fotografen verhindern bzw. derart verteuern kann, das es für den Fotografen ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Welche Zeitung oder Fernsehsender kann es ohne Panoramafreiheit riskieren Bilder von politischen Ereignissen zu senden, weil bei einem Kameraschwenk ein Gebäude ins Bild kommt. Es ist auch nicht zu verstehen warum Architekten ein Urheberecht für Ihre Arbeit zustehen soll, sie sind für ihre Leistung bezahlt worden. Warum sollen sie anders behandelt werden als andere Berufsgruppen, z.B. Modedesigner oder Frisöre. Oder soll ich zukünftig Gebühren an meinen Modedesigner/Frisör entrichten weil ich ein Bewerbungsfoto von mir herstellen lassen will? Schließlich sind auf dem Foto die Kleidung und meine Frisur zu sehen.

Ich fordere Sie hiermit auf für den Erhalt des freien Zugangs zu Bilddokumenten aus dem öffentlichen Raum einzutreten, den Dschungel von Gebühren nicht weiter zu fördern durch Abschaffung der Panoramafreiheit und den mutmaßlich mehrheitlichen Willen des deutschen Volkes nach Erhalt der Panoramafreiheit zu respektieren.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?
H. W.

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CSU

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email zur Panoramafreiheit. Ich stimme vollkommen mit Ihnen überein, dass die Panoramafreiheit ein wichtiger Bestandteil unseres tagtäglichen Lebens ist, die auch ich nicht missen möchte.

Grundsätzlich geht es in der aktuellen Debatte um einen Initiativbericht zur Implementierung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Ziel ist es, die veraltete Richtlinie von 2001 zu reformieren und das europäische Urheberrecht an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.

Über diesen Bericht wird das Europäische Parlament am 9. Juli in Straßburg abstimmen, zunächst wird damit jedoch noch keine Reform des Europäischen Urheberrechts beschlossen. Das Parlament gibt mit diesem Bericht eine Empfehlungen an die Europäische Kommission, an welchen Stellen das europäische Urheberrecht überarbeitet werden muss. In den nächsten Monaten wird die EU-Kommission einen Legislativvorschlag ausarbeiten, welcher dann den regulären europäischen Gesetzgebungsprozess durchläuft.

In dem Bericht geht es unter anderem um die sogenannte Panoramafreiheit. Die Panoramafreiheit erlaubt es beispielsweise, Fotos und Panoramaaufnahmen im öffentlichen Raum zu machen.

Im Bericht des Rechtsausschuss (JURI) ist ein Änderungsantrag des liberalen französischen Abgeordneten Jean-Marie Cavada enthalten, der darauf abzielt, Panoramafreiheit in der EU einzuschränken. Laut Cavada sollen Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein.

Diese Forderung ist in der Praxis nicht machbar, es ist eine völlig weltfremde Annahme, beispielsweise beim Hochladen von privaten Fotos zuerst das Einverständnis des Urhebers einholen zu müssen, falls ein Kunstwerk oder ähnliches im Hintergrund zu sehen ist.

Selbstverständlich müssen die Rechte von Urhebern und Autoren umfassend geschützt werden, jedoch spreche ich mich ausdrücklich dafür aus, hier nicht aus falschem Datenschutzverständnis eine abenteuerliche Gesetzgebung einzuführen.

Diese geforderte Einschränkung des JURI-Ausschuss ist nicht zeitgemäß. Ich darf Ihnen versichern, dass ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen werde, dass Panoramafreiheit in der EU auch zukünftig gegeben ist.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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