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Markus Ferber
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Frage von Anton L. •

Frage an Markus Ferber von Anton L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

sie sind mir besonders durch ihre schnellen und genauen Antworten aufgefallen, und so schreibe ich heute an sie (auch wenn ich nicht aus Augsburg bin). Wenn sie in den letzten Tagen Wikipedia benutzt haben, so sind sie sicher auf den Aufruf gegen die Beschränkung der Panoramafreiheit gestoßen.

Ich bin ein Schüler aus Hamburg und während der Vorbereitung meiner recht zahlreichen Referate ist Wikipedia eine unschätzbare Quelle. Als ich letztens beispielsweise über Hong Kong referierte, konnte ich dank zahlreicher Bilder eine große Nähe zu der Stadt herstellen. Das wäre mit dem neuen Gesetz (zumindest für europäische Städte) weitaus schwieriger.

Weiterhin sehe ich es als Zensur und damit Eingriff in die Menschenrechte, denn es würde die Pressefreiheit beschneiden. Überhaupt: Welchen SInn hat es öffentlich sichtbare Dinge Menschen, die sie nicht besuchen können zu enthalten?

Auch Selfies, die man öffentlich posten will, würden dann schnell zu einem Problem. Mehr Infos finden sie auf der Wikipediaseite: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Initiative_für_die_Panoramafreiheit/Leserinformation

Vielen Dank,

Anton Felix L.

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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email zur Panoramafreiheit. Grundsätzlich geht es hier um einen Initiativbericht zur Implementierung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, über den das Europäische Parlament am 9. Juli in Straßburg abstimmen wird.

Ziel des Berichts ist es, die veraltete Richtlinie von 2001 zu reformieren und das europäische Urheberrecht an die digitalen Entwicklungen der letzten Jahre und damit an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen anzupassen.

Dieses Thema hat eine große öffentliche Debatte ausgelöst und ich möchte Sie zunächst einmal beruhigen, dass mit der Plenarabstimmung am 9. Juli noch keine Europäische Urheberrechtsreform beschlossen wird. Mit diesem Bericht wird das EU-Parlament Empfehlungen an die Europäische Kommission geben, an welchen Stellen das europäische Urheberrecht überarbeitet werden muss. Anschließend wird die EU-Kommission in den nächsten Monaten einen Legislativvorschlag erarbeiten, welcher dann den regulären europäischen Gesetzgebungsprozess durchläuft.

In dem Bericht geht es unter anderem um die sogenannte Panoramafreiheit. Die Panoramafreiheit erlaubt es beispielsweise, Fotos und Panoramaaufnahmen im öffentlichen Raum zu machen. In der EU bestehen große Unterschiede bei der Panoramafreiheit, in Frankreich ist diese beispielsweise beschränkt, wohingegen Panoramafreiheit in Deutschland ohne Einschränkungen gegeben ist.

Im Bericht des Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments ist ein Änderungsantrag des liberalen französischen Abgeordneten Jean-Marie Cavada enthalten, der darauf abzielt, Panoramafreiheit in der EU einzuschränken. Laut Cavada sollen Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein.

Selbstverständlich müssen die Rechte von Urhebern und Autoren im Zeitalter der Digitalisierung umfassend geschützt werden. In der Praxis bedeutet der Vorschlag von Cavada jedoch, dass der einzelne Bürger beim Hochladen seiner privaten Fotos auf soziale Netzwerke wie facebook zuerst eine Genehmigung des Urhebers oder des Künstlers einholen muss, bevor er seine privaten Fotos veröffentlichen darf. Ansonsten muss man rechtliche Schritte seitens des Urhebers befürchten.

Ich spreche ich mich dafür aus, hier nicht aus falschem Datenschutzverständnis eine abenteuerliche Gesetzgebung einzuführen. Panoramafreiheit heutzutage nicht 100%ig zu erlauben, ist im 21. Jahrhundert ein weltfremder Ansatz. Seine privaten Fotos nicht mehr mit den eigenen Freunden online teilen zu dürfen, ist nicht vorstellbar.

Diese geforderte Einschränkung des JURI-Ausschuss ist nicht zeitgemäß und entspricht einem "Pseudo-Schutz". Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass Panoramafreiheit in der EU auch zukünftig gegeben ist.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP

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