Portrait von Markus Ferber
Markus Ferber
CSU
0 %
/ 0 Fragen beantwortet
Frage von Volker S. •

Frage an Markus Ferber von Volker S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Felber,

herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, auf meine Frage zu antworten.. Die Fähigkeit der menschlichen Haut, Vitamin D zu bilden, setzt einen UV Index von > 3 voraus. S. dazu Universität Kiel http://www.uni-kiel.de/med-klimatologie/uvinfo.html
Allerdings gibt es einen rechtlichen Aspekt bei NEMs, wo Kommission, Ministerrat und EU-Parlament durch zwingende europarechtliche Vorgaben verhindern, daß der Käufer von Vitamin D Tabletten oder Kapseln als NEM über die gesundheitliche Bedeutung sowohl im präventiven wie im therapeutischen informiert werden. Den Herstellern von NEM - Vitamin D Präparaten ist es strafbewehrt verboten, auf der Packung oder im Beipackzettel diesbezüglich zu informieren.
Gesundheitsbezogene Aussagen sind für Nahrungsergänzungsmittel nur in sehr engem Rahmen erlaubt. Die EFSA unterhält eine Liste von zugelassenen Aussagen, den sogenannten Health Claims. Hier
http://ec.europa.eu/nuhclaims/?event=search&CFID=1136251&CFTOKEN=c2950b44314ee287-95ED0610-E926-997C-B9EC44CE8777511C&jsessionid=9212fed9a34a877acff456527d644f9104cdTR
kommen Sie zu der Datenbank.
Für Vitamin D sind nur folgende Aussagen erlaubt:
Vitamin D contributes to normal absorption/utilisation of calcium and phosphorus
Vitamin D contributes to normal blood calcium levels
Vitamin D contributes to the maintenance of normal bones

Wie beurteilen Sie diese europarechtliche Seite von unnötigen Toten?

Werden Sie wegen der europarechtlichen NEM – Vorschriften tätig werden?

Mit freundlichen Grüßen
Volker H. S. – Ministerrat a.D.
Isernhagen

Portrait von Markus Ferber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

die Vorschriften über Nahrungsergänzungsmittel (NEM) wie beispielsweise Vitamine und Mineralstoffe sind in der Europäischen Union streng geregelt und basieren auf der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Nahrungsergänzungsmittel.

Die Zulassung von Nahrungsergänzungsmitteln bedarf einer Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die EFSA analysiert das Produkt nach strengen Vorgaben und legt Reinheitskriterien für das Produkt fest. Produkte, für die diese Bedingungen nicht gelten, dürfen in der EU nicht verkauft werden. Damit wird ein hoher Verbraucherschutz sichergestellt.

Laut der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten andren Stoffen zu Lebensmitteln müssen die Hersteller von NEM ihre Produkte entsprechend kennzeichnen. Diese Angaben umfassen beispielsweise den Gesamtgehalt an Vitaminen und Mineralstoffen, die das Produkt enthält.

Diese Rahmenbedingungen, die die Europäische Union für Nahrungsergänzungsmittel festlegt, stellen einen hohen Verbraucherschutz in der EU sicher. Das Hauptziel ist es, den Verbraucher vor irreführenden Lebensmitteln zu schützen. Verbraucherschutz muss an erster Stelle stehen, aus diesem Grund halte ich die für Vitamin-D geltenden Aussagen ausreichend.

Um die Bevölkerung für die Problematik, die mit einem Vitamin-D Mangel einhergeht, zu sensibilisieren, halte ich Informationskampagnen für das richtige Instrument. Dies ist jedoch Aufgabe der Mitgliedstaaten.

Ich versichere Ihnen, dass ich Ihre wichtigen Hinweise in meine weiteren Überlegungen zu diesem Thema einbeziehen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Markus Ferber
Markus Ferber
CSU