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Markus Ferber
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Frage von Rupert R. •

Frage an Markus Ferber von Rupert R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Ferber,

Mit entsetzen muss ich feststellen, dass die maltesische Regierung einen Massenfang von zum Teil geschützten Singvögel zulassen will. Das Verbot des Finkenfangs auf Malta war im Jahr 2009 eine der Bedingungen die im Beitrittsvertrag des Landes mit der EU ausgehandelt wurden. Nun will die neue Regierung diese Entscheidung wieder aufheben und ab Oktober 2014 den Fang von insgesamt sieben Arten wieder erlauben. Um diesen geplanten Massenfang zu verhindern, muss die Europäische Kommission dazu gebracht werden bei der maltesischen Regierung zu intervenieren und notfalls ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anzustrengen. Es muss erreicht werden, das sich das Europäische Parlament mit dem Problem beschäftigt und das Thema im Umweltausschuss diskutiert wird und so die Kommission zusätzlich unter Zugzwang gesetzt wird. Meine Frage an Sie Herr Ferber: Sind Sie gewillt sich dafür einzusetzen und wenn ja, in welcher Form werden Sie dies tun?

Mit freundlichen Grüßen

Rupert Raßhofer

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Sehr geehrter Herr Raßhofer,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie auf die Ankündigung der maltesischen Regierung, den Massenfang von zum Teil geschützten Vogelarten zuzulassen, eingehen und nach möglichen Schritten seitens des Europäischen Parlaments fragen.

Die Schutzbestimmungen wild lebender Vogelarten in der Europäischen Union sind in der sogenannten "Vogelschutzrichtlinie" geregelt. Unter Artikel 9 der Richtlinie sind Umstände aufgelistet, die gegebenenfalls unter anderem den Fang bestimmter Vogelarten ermöglichen. Die genaue Umsetzung dieser Richtlinie obliegt jedoch den Mitgliedstaaten.

Jedoch ist es die Aufgabe der Europäischen Kommission als "Hüterin der Verträge" dafür zu sorgen, dass die nationale Umsetzung im Einklang mit geltendem EU-Recht steht. Sollte die Kommission Zweifel haben bezüglich der Rechtskonformität einzelner Regelungen, so obliegt es ihr unter anderem, den Europäischen Gerichtshof in der Sache anzurufen.

So ist Malta bereits einmal auf Antrag der Kommission vom Europäischen Gerichtshof in der Angelegenheit des Fangs bestimmter Vogelarten verurteilt worden (Urteil vom 10. September 2009, Rechtssache C-76/08). Die maltesische Regierung hat unerlaubterweise die Jagd auf Wachteln und Turteltauben im Frühjahr der Jahre 2004 - 2007 gestattet, obwohl nach Ansicht des Gerichtshofs die Regelungen nach Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie bezüglich des Fangs einzelner Vogelarten nicht erfüllt gewesen sind.

Dessen ungeachtet sehe ich es als den besten Ansatz an, für einen gemeinsamen einheitlichen Rechtsrahmen für den Tierschutz in der Europäischen Union zu sorgen, damit sanktionslose Tierquälereien bald der Vergangenheit angehören. Ich erwarte von der Europäischen Kommission weitere Schritte, um hier baldmöglichst den notwendigen und in meinen Augen überfälligen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen zu schaffen.

Seien Sie versichert, dass ich die weiteren Aktivitäten der Kommission bezüglich des beunruhigenden Schritts der maltesischen Regierung genauestens beobachten werde und mich stets dafür einsetzen werde, dass die Kommission ihrer Kontrollfunktion nachgeht und die Einhaltung geltenden EU-Rechts von den jeweiligen Mitgliedstaaten einfordert.

In der Hoffnung Ihnen hier eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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