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Markus Ferber
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Frage von Guido S. •

Frage an Markus Ferber von Guido S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr MdEP Ferber,

ich bemühe mich seit einigen Jahren um Transparenz in Europa und nutze u.a. auch die Dokumentenzugangsverordnung 1049/2001 regelmäßig.

Halten Sie diese und die Instrumente zur Umsetzung des Rechts auf Dokumentenzugang für ausreichend?

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass:

- die EU-Bürgerbeauftragte gerade erst erklärt hat ""neither the court nor the Ombudsman can oblige an institution to disclose a document" (vgl.: http://www.ombudsman.europa.eu/en/activities/speech.faces/en/54281/html.bookmark );

- die EU-Kommission kein nach Art. 11 der VO 1049/2001 eigentlich notwendiges (bis auf sensible Dokumente) vollständiges öffentliches Dokumentenregister unterhält, wohl aber eine interne Datenbank ARES, die im Prinzip genau jene Daten enthält die in einem öffentlichen Register zugänglich sein müssten, mir aber den Zugang zu den ARES-Dokumenten im Erstantrag verweigert und nach Ablauf aller Fristen auf meinen Zweitantrag lapidar erklärt "Leider sind wir nicht in der Lage, Ihnen ... fristgerecht endgültige Bescheide zuzusenden, da die Rücksprache mit anderen Dienststellen der Kommission andauert.“" (vgl.: http://www.asktheeu.org/en/request/ares_ii#outgoing-2757 );

- die EU-Gerichte mehr als 6 Jahre für Entscheidungen über Dokumentenzugangsanträge benötigen (auf meine Klage T-392/07 aus 2007 erging das erstinstanzliche Urteil 2013 das Urteil in zweiter Instanz steht noch aus, auf meine Klage T-221/08 aus 2008 hat bis heute nicht einmal eine mündliche Verhandlung in erster Instanz stattgefunden) und dann auch die nach EMRK eigentlich fällige Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer verweigern (siehe T-392/07); wobei aber in jenen Gerichtsverfahren ohnehin (s.o.) bestenfalls die Aufhebung des Ablehnungsbescheides und eben nicht der Zugang zu den geschuldeten Dokumenten erreicht werden kann.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Strack,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. Mai zum Thema Transparenz.

Transparente und nachvollziehbare Verfahrensabläufe verleihen dem politischen Prozess und dessen Ergebnissen Legitimität und sind daher von größter Wichtigkeit. Zu diesen transparenten Verfahrensabläufen gehört auch das Recht auf den Zugang zu Dokumenten, wie es bereits seit dem Vertrag von Amsterdam auf Ebene der Europäischen Verträge verbrieft ist.

Eine Einschränkung dieses Rechts ist aus guten Gründen nur in wenigen Ausnahmefällen, nämlich wenn andere hochrangige Rechtsgüter berührt sind, möglich. Leider zeigt Ihr Fall, dass gerade die Europäische Kommission ihren Verpflichtungen auf diesem wichtigen Feld nicht immer ausreichend nachkommt. Dies halte ich für sehr bedauerlich. Gerade die Möglichkeit der Institutionen, die Anfrage de facto auf unbestimmte Zeit aufschieben zu können, halte ich für problematisch, zeigt sich darin doch eine regulatorische Lücke, die die Europäische Kommission zum Nachteil des Petenten geschickt zu nutzen weiß.

Wie Sie auch der von Ihnen verlinkten Rede der Europäischen Ombudsfrau entnehmen können, hat sich das Europäische Parlament bereits mehrfach im Sinne einer Stärkung der Dokumentenzugangsrechte positioniert. Sollte es zu einer Novellierung der Dokumentenzugangsverordnung komme, werde ich mich entsprechend gern im Sinne einer pragmatischen und unbürokratischen Herangehensweise beim Dokumentenzugangsrecht einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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