Frage an Markus Ferber von Karl P. bezüglich Umwelt
Wie stehen Sie aktuell das heist heute zu freaking und den freihandelsabkommen mit den USA -
sollte dieses zustande kommen so werde ich aus der CSU austreten und in eine gegegenpartei eintreten da ich mich von der bayern CSU vrealbert vorkomme
Sehr geehrter Herr Panzer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. April zu den Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) und zum Thema Fracking.
Der Handel zwischen den USA und Europa umfasst trotz einer Reihe immer noch existierender Handelshemmnisse bereits heute rund ein Drittel der globalen Handelsströme. Entsprechend groß ist das Potential für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand, das sich aus einer noch besseren Integration dieser beiden Wirtschaftsräume ergeben könnte. Daher stehe ich dem Ziel eines transatlantischen Freihandelsabkommens grundsätzlich positiv gegenüber. Gerade in Zeiten, in denen wir die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise noch immer spüren, ist ein solches Freihandelsabkommen das günstigste und beste Konjunkturprogramm, das wir bekommen können.
Wenngleich ein Freihandelsabkommen also einige gewichtige Vorzüge mit sich bringt, ist vollkommen klar, dass dieses Abkommen nicht um jeden Preis zustande kommen darf. Auf keinen Fall darf das transatlantische Freihandelsabkommen dazu führen, dass die hohen europäischen Verbraucherschutzstandards im sensiblen Lebensmittelbereich gewissermaßen durch die Hintertür ausgehöhlt werden. Für mich ist ganz klar: Genmais, Hormonfleisch und chloriertes Hühnerfleisch dürfen nicht auf den europäischen Markt gelangen. Auch im Datenschutz gibt es in Europa viel höhere Standards als in den USA – und diese müssen erhalten bleiben. Grundsätzlich darf eine gegenseitige Anerkennung von Standards am Ende keinesfalls bedeuten, dass Standards abgesenkt werden. Stattdessen müssen unsere hohen europäischen Standards die Messlatte sein, die keinesfalls unterschritten werden darf.
Besonders das Thema Investitionsschutz hat in den vergangenen Wochen zurecht für einiges Aufsehen gesorgt, da befürchtet wurde, dass europäische Rechtsnormen über ein Klagerecht vor privaten Schiedsgerichten ausgehöhlt werden. Dies wäre schlichtweg inakzeptabel. Stattdessen muss der Investitionsschutz einzig und allein über den Zugang zu ordentlichen Gerichten gewährleistet werden, sodass sichergestellt ist, dass die Rechtsprechung in Europa nach europäischem Recht erfolgt. Dafür werde ich mich einsetzen. Ein Freihandelsabkommen mit einer Schiedsgerichtsklausel werde ich ablehnen.
Da eine kritische Öffentlichkeit und auch ich selbst gegenüber der Europäischen Kommission mehrfach Bedenken bezüglich des Investitionsschutzkapitals angemeldet haben, wurde dieser Aspekt zunächst aus den Verhandlungen ausgeklammert und einem öffentlichen Konsultationsverfahren unterzogen. Dies begrüße ich ausdrücklich, wenngleich es an vielen anderen Stellen noch immer einen Mangel an Transparenz gibt.
Darüber hinaus darf ich Ihnen versichern, dass ich den weiteren Fortgang der Verhandlungen sehr aufmerksam verfolgen werde. Jedes Freihandelsabkommen, dass die Europäische Union mit einem Partnerland abschließt, benötigt am Ende die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Bevor ich einem Freihandelsabkommen zustimmen kann, werde ich das Verhandlungsergebnis einer eingehenden und kritischen Prüfung unterziehen. Das einzige Kriterium wird dabei sein, ob ein solches Abkommen den europäischen Bürgern nutzt. Nur wenn dies der Fall ist und die hohen europäischen Daten- und Verbraucherschutzstandards nicht in Gefahr sind, werde ich einem transatlantischen Freihandelsabkommen zustimmen.
Zum Thema Fracking: Ich bin der Meinung, dass ein erhöhtes Gefährdungspotential für Mensch und Natur nicht bestehen darf und stehe dieser Technologie daher ausgesprochen skeptisch gegenüber. Darüber hinaus sind die geologischen Gegebenheiten in Deutschland dergestalt, dass Fracking keine sinnvolle energiepolitische Alternative ist.
Dennoch muss ich betonen, dass das Fracking im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips Sachen der Mitgliedstaaten ist. Sollte sich ein Mitgliedsstaat für diese Technologie entscheiden, gelten aber selbstverständlich dieselben hohen Trinkwasser- und Umweltschutzstandards, die auch sonst in der Europäischen Union gelten.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP