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Markus Ferber
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Frage von Helmut P. •

Frage an Markus Ferber von Helmut P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ferber,
danke für Ihre prompte Antwort, die mich einerseits auf deutsches Recht verweist, mich aber andererseits doch nicht befriedigt. Ich kann natürlich nur laienhaft argumentieren, jedoch geht mir nicht ein, dass ein deutsches Sozialgericht mit dem Hinweis auf die übergeordnete europäische Gerichtsebene ein Urteil vorläufig fällt, wenn der europäische Rechtsrahmen eindeutig ist. Auch die widersprüchlichen Aussagen von Mitgliedern des europäischen Parlaments und der Kommission zeugen doch von zumindest unsicheren Gesetzesvorlagen. Das Ganze bringt mit sich, dass nicht nur dieser Fall extrem verzögert wird, sondern auch weitere Begehren nachfolgen werden. Diese Befürchtungen sind auch in meinem Umkreis stark vorhanden. Die an Sie gestellte Frage habe ich natürlich auch den Bundestagsabgeordneten in meiner näheren Umgebung gestellt.
Sind Sie sicher, dass nur die deutsche Gesetzgebung hier tätig werden muß ?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Pögl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pögl,

haben Sie vielen Dank für Ihre abermalige Frage vom 11. Februar zur Debatte um das Thema Armutsmigration und die Rechtsprechung deutscher Sozialgerichte.

Ich sehe tatsächlich zuvorderst den deutschen Gesetzgeber in der Pflicht. Zum einen weil der europäische Rechtsrahmen meines Erachtens Bestimmungen vorsieht, die bei korrekter Umsetzung und Auslegung nicht zu Problemen führen sollten. Zum anderen ist es die deutsche Sozialgesetzgebung ist, die für die deutsche Rechtsprechung relevant ist.

Das Problem besteht derzeit darin, dass deutsche Sozialgerichte bei einer Nichtabschiebung automatisch davon ausgehen, dass die betroffene Person geduldet wird. Der aufenthaltsrechtliche Status einer Duldung ermöglicht wiederum den Zugang zu den Sozialsystemen. Hier besteht also ein Ansatzpunkt in der deutschen Sozialgesetzgebung, um dem Problem beizukommen.

In der Hoffnung Ihnen damit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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