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Markus Ferber
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Frage von Ludwig R. •

Frage an Markus Ferber von Ludwig R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ferber!

Wie vertraglich festgehalten gibt es keine EU-Sozialunion!
Es gilt also nach wie vor eine unabhängige deutsche Sozialgesetzgebung!
Im deutschen Sozialgesetzbuch ist festgehalten, dass EU Bürger, die sich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, keinen Anspruch auf soziale Leistungen haben!
Wieso kann nun der EU-Kommissar für Arbeit und Soziales verlangen jeden Einzelfall zu prüfen! Oder hat die deutsche Politik wieder einmal nicht das Kleingedruckte der EU- Freizügigkeitsrichtlinie von 2004 gelesen, bevor diese unterzeichnet wurde! Wir (9 Wähler) haben diesen Eiertanz mittlerweile mehr als satt, und erwarten uns von Ihnen eine Klarstellung ob Hartz4 nun eine "Sozialhilfeleistung", oder eine "Grundsicherung für Arbeitslose" ist, auf die leider auch EU-Bürger Anspruch haben!
Möglichst bitte noch vor der EU-Wahl!

MfG
Ludwig Resch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Resch,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Februar zur Debatte um das Thema Armutsmigration.

Ich halte den europäischen Rechtsrahmen beim Thema Sozialhilfeleistungen für eindeutig. Grundsätzlich hat jeder EU-Bürger das Recht, 90 Tage lang in einem anderen EU-Staat nach Arbeit zu suchen. In dieser Zeit hat er keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen. Wenn in diesem Zeitraum keine Arbeit gefunden wurde, besteht die Möglichkeit der Ausweisung. Die Einschätzung, dass es dafür einer Einzelfallprüfung bedarf, teile ich nicht und bin überzeugt, dass der EuGH dies in Kürze klarstellen wird.

Auch im Falle des Missbrauchs von Sozialleistungen darf bereits heute eine Ausweisung angeordnet und eine Wiedereinreise untersagt werden. Grundsätzlich gilt: Es gibt ein Recht auf Freizügigkeit in der EU, aber es gibt kein Recht auf Immigration in die Sozialsysteme.

Der richtige Ansatz ist also, den bestehenden Rechtsrahmen künftig umfassend auszuschöpfen. Damit Leistungsmissbrauch künftig nicht mehr möglich ist, müssen die Gewerbeaufsichtsämter, die für das Kindergeld zuständigen Finanzämter sowie die für Hartz IV zuständige Bundesagentur für Arbeit besser kooperieren. Dafür werde ich auch weiterhin werben.

In der Hoffnung Ihnen damit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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