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Markus Ferber
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Frage von Hartmut M. •

Frage an Markus Ferber von Hartmut M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Ferber,

der Zeitung "TZ" ( vom 02.11.2013) entnahm ich folgende Ausführung:

"Laut deutschem Asylrecht ist es ausgeschlossen, dass man aufgrund von
Notsituationen wie Bürgerkriege oder Armut Asyl in Deutschland bekommt.
Das Asylrecht ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländer zusteht.
Es gilt für alle Verfolgte, zumeist Menschen, die wegen ihrer Rasse,
Religion und Nationalität erlitten haben oder davon bedroht sind:"

Trotzdem höre ich von fast allen Parteien man müsse den Menschen aus
Afrika helfen, die aufgrund von Armut nach Europa streben.
Wie ist das mit dem Asylrecht in Einklang zu bringen?

Nach UN-Angaben leben z.Z. 7,2 Mrd. Menschen auf der Erde. 2050 werden es
voraussichtlich 9,6 Milliarden sein.
Afrika wächst und wächst. In einer der ärmsten Regionen der Welt
würden 2040-2050, südlich der Sahara, dann, mindestens 3,8 Mrd. Menschen
leben, laut UNEPA ( UN-Bevölkerungsfonds).
Wie kann verhindert werden, dass diese Menschen in die EU drängen?

Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung weist auf die hohe Zahl der
ungewollten Schwangerschaften in Afrika hin: " In Entwicklungsländern
hat
nach wie vor jede vierte Frau, die gerne verhüten möchte, keine
Möglichkeit dazu. Von den Kindersterblichkeit ganz zu schweigen, das
empfinde ich erdrückend dramatisch.
Das sind 220 Millionen Frauen die nicht verhüten können, wie z.B. Frau
Renate Bähr vorrechnet.
Siehe auch diesen Link:

http://www.mmh-mms.com/news/situation-der-frauen-familie/220-mio-frauen-koennen-nicht-verhueten/index.php

In Afrika lebt laut Fr. Bähr die größte
Jugendgeneration aller Zeiten.Nachzulesen im Südkurier vom 06.11.2013
Sind es deswegen nicht nur kosmetische und nicht ausreichende Maßnahmen,
wenn man zwar einige Menschen hier aufnimmt, ansonsten aber nichts an der
Situation ändert?
Warum findet nicht eine massive Aufklärungs-und Verhütungskampagne
statt? Auch um das Leben von Menschen zu retten?

MfG

Müller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 9. November zur europäischen Flüchtlingspolitik.

Die Idee des Asylrechts ist es, politisch oder religiös verfolgten Menschen Schutz zu gewähren. Armut oder wirtschaftliche Notlagen sind demnach keine ausreichenden Asylgründe. Dafür gibt es gute Gründe, denn die Aufnahme von Flüchtlingen erfordert eine beachtliche Leistung der aufnehmenden Länder. Entsprechend kann es nicht sein, dass die Europäische Union Menschen aus aller Welt aufnimmt, denen es nicht so gut geht wie den Europäern. Vorschläge, wie der von Parlamentspräsident Martin Schulz, Armutseinwanderung nach Europa zu erleichtern, halte ich entsprechend für einen völlig falschen Weg. Dies würde lediglich unsere Sozialsysteme und damit die Aufnahmegesellschaft über Gebühr belasten.

Den Ansatz, denjenigen Flüchtlingen einen legalen Aufenthaltsstatus zu geben, die sich bereits in Europa befinden, halte ich ebenfalls nicht sinnvoll. Schließlich würde man damit nur das zynische Geschäftsmodell der Schlepperbanden belohnen.

Um das Flüchtlingsproblem in den Griff zu bekommen, brauchen wir meines Erachtens einen mehrgleisigen Ansatz. Einerseits müssen wir Schlepperbanden effektiv bekämpfen. Außerdem muss es uns gelingen, die Bedingungen in denjenigen Ländern zu verbessern, aus denen die Flüchtlinge kommen. Politische und wirtschaftliche Instabilität sind vielfach die Hauptursache für Migration. Wenn man diese Auslöser effektiv bekämpft, wird der Druck auf das europäische Asylsystem automatisch abnehmen. Das ist ein wichtiges Ziel für die europäische Außen- und Entwicklungspolitik und den neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst. Sobald sich die Situation in den Herkunftsländern verbessert, wird sich die Europäische Union auch mit der Eindämmung der Folgen leichter tun.

Darüber hinaus braucht es einheitliche europäische Standards in der Flüchtlings- und Asylpolitik. Lange Zeit haben die Standards und Verfahren in der Asylpolitik zwischen den EU-Mitgliedsstaaten stark variiert, sodass es für viele Flüchtlinge einen großen Unterschied gemacht hat, in welchem europäischen Land sie ankamen. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll diesen Missstand beheben, indem Mindeststandards geschaffen und der Rechtsrahmen in Europa vereinheitlicht wird. Mit den neuen Standards gehen einige Verbesserungen für Asylsuchende einher: Dies gilt gerade für die Rechte Minderjähriger und a für den schnelleren Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende. Auf jeden Fall aber wird durch das Asylverfahren die Rechtssicherheit sowohl für Asylsuchende als auch für die Mitgliedsstaaten europaweit gestärkt. Die Mitgliedsstaaten können bei der Umsetzung der Richtlinie selbstverständlich über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehen.

Für die konkrete Umsetzung sind also die Mitgliedsstaaten verantwortlich. Hier gibt es tatsächlich noch einige Defizite: Zum Beispiel sind einige Mitgliedsstaaten derzeit nicht in der Lage sind die bereits geltenden Rechtsakte umzusetzen. Hier gilt es nachzubessern. Ich glaube, dass das 2011 in Malta eröffnete Europäische Asylunterstützungsbüro (EASO) in diesem Bereich wichtige Unterstützung für die Mitgliedsstaaten leisten kann.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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