Frage an Markus Ferber von Ludwig R. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Hr. Ferber!
Bis wann ist der EU-Vertrag geändert,(wie von Stephan Mayer(CSU)gefordert),um die Armutseinwanderung in das soziale Netz der BRD zu stoppen?
Siehe auch Artikel in bild.de, vom 16.07.2013 !
MfG Ludwig Resch !
Sehr geehrter Herr Resch,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. Juli 2013 bezüglich der Armutseinwanderung in das soziale Netz der Bundesrepublik Deutschland.
Ich verfolge die Debatte über die Armutseinwanderung in das deutsche Sozialnetz mit Beunruhigung und kann Ihre Sorge und die Feststellung meines Kollegen, Herrn Stephan Mayer, dass hier Handlungsbedarf besteht, durchaus nachvollziehen.
Dennoch ist die Regulierung der einzelnen Sozialgesetze eine nationalstaatliche Angelegenheit und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Institutionen. Die Verträge der Europäischen Union sehen keine rechtliche Verpflichtung vor, die Sozialgesetze der Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Mit Blick auf die Europäische Sozialgesetzgebung normiert Art. 153 II AEUV ausdrücklich ein „Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten“. Die Aufforderung meines Kollegen, die europäischen Verträge zu ändern, halte ich daher für einen falschen Weg, das Problem der Armutseinwanderung in Deutschland anzugehen. Vielmehr zeigt sich hier deutlich eine Lücke in der deutschen Sozialgesetzgebung, die einer Überarbeitung auf der nationalen Ebene benötigt, aber keine Übertragung von nationalen Kompetenzen an die Europäische Ebene bedeuten sollte.
In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP