Frage an Markus Ferber von Thomas B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ferber,
vielen Dank für ihren Link des BfR bzgl. der Analyse von Nikotin ohne Tabak in E-Zigaretten.
Wenn man bei dieser Stellungnahme herausschreibt, was die schweren gesundheitlichen Folgen von Nikotin selbst betrifft und zwar in normal konsumierten Mengen über 24 Stunden verteilt (vorausgesetzt ein gesunder Erwachsener, wie es bei Genussmitteln üblich ist), bleiben nach heutigem Stand der Wissenschaft folgende gesundheitliche Folgen übrig:
KEINE
Nikotin ohne Tabak hat also in den normal üblichen geringsten konsumierten Mengen keine grösseren gesundheitlichen Risiken wie täglicher Koffeinkonsum.
Selbst die suchterzeugende Wirkung von Nikotin ohne Tabak ist hier in dieser Stellungnahme des BfR vom allgemein gültigen Wissen
"...macht so süchtig wie Kokain und Heroin" stark reduziert auf ein:
"Nach Ansicht vom BfR KANN... eine Nikotinsucht entstehen".
Der Rest zu Nikotin selbst bezieht sich in dieser Stellungnahme auf Mutmaßungen, Eigenschaften von Nikotin in TABAK und Überdosierungen, welche beim normal inhalativem Konsum schnell bemerkt werden und das E-Dampfen automatisch beendet wird, wenn Anzeichen wie Übelkeit oder Kopfschmerzen auftreten.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Fakten von den zuständigen Behörden in Zukunft bei der Aufklärung über Nikotin klarer herausgestellt werden und werden Sie nachfragen, wie hoch das BfR das relative Risiko einer neuen Suchtentwicklung durch Nikotin ohne Tabak einschätzt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bufalini
Sehr geehrter Herr Bufalini,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Februar zur E-Zigarette und Ihre Einschätzung der BfR-Position zur E-Zigarette.
Das BfR ist eine rechtsfähige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Entsprechend habe ich auf dessen Arbeitsweise als Europaabgeordneter keinerlei Einfluss.
Darüber hinaus habe ich den Eindruck, dass sich das Europäische Parlament und dabei insbesondere der federführende Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI), sehr darum bemüht möglichst alle Facetten des Themas zu erfassen und sich breit informiert. So gab es gestern zum Beispiel eine umfassende Anhörung im ENVI, die das Thema Tabakproduktrichtlinie aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet hat. Insofern glaube ich, dass die zuständigen ENVI-Abgeordneten gut informiert sind.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber