Frage an Markus Ferber von Jens M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dohle,
bei Ihren Antworten vom 18.03.13 zur neuen Tabakproduktrichtlinie weisen Sie darauf hin, dass die Grenzwerte für Nikotinhaltige Erzeugnisse erhalten bleiben sollen.
Leider hat die Begrenzung auf 1mg Nikotin im Rauch einer Zigarette seinerzeit nicht dazu geführt, die öfftl. Gesundheit zu fördern. Vielmehr hat dies dazu geführt, dass Raucher ihren steigenden Nikotinbedarf nicht mehr durch einen Wechsel auf ein stärkeres Produkt kompensieren konnten, sondern einfach mehr Zigaretten rauchten. Diese Regelung hat vor allem der Tabakindustrie genützt.
Das Liquid der EZigaretten mit Tabak zu vergleichen und hier von "Verbrauchseinheiten" zu reden, ist genau so abwegig wie Glühbirnen mit dem namensgebenden Obst zu vergleichen und diese unter die EUObstGemüseDV zu stellen.
Um die Krux bei dem Vergleich zu erkennen, sollte man sich vor Augen führen, dass ein Zigarettenraucher ca. 8 mal an einer Zigarette ziehen muss um an die tatsächlichen 1 bis 3mg Nikotin im Rauch aus einer Zigarette zu inhalieren.
Ein EZigarettenkonsument, verbraucht 1 ml Liquid nicht innerhalb von 8 Zügen! Vielmehr ist es so, dass ein ehemaliger starker Raucher (welcher 40 Tabakzigaretten/Tag geraucht hat) ca. 4 bis 5ml Liquid á 12 bis 18mg Nikotin am Tag verbraucht.
Rein rechnerisch kommen ein Konsument bei beiden Produkten auf die die selbe Tagesdosis Nikotin:
Tabakraucher
40 Tabakzigaretten á 1 bis 3mg Nikotin im Rauch: Ca. 40 bis 120mg Nikotin am Tag.
EZigarettenkonsument:
4 bis 5ml á 12 bis 18mg Nikotin: Ca. 48 bis 90mg Nikotin am Tag.
Der Kommissionsvorschlag die Nikotinmenge auf 2mg Nikotin pro 0,5ml zu begrenzen, würde bedeuten dass ein ehemaliger Raucher ca. 10 bis 30 ml Liquid am Tag inhalieren müsste, damit ein erfolgreicher Wechsel auf die wesentlich weniger schädliche Alternative "EZigarette" vollzogen werden könnte.
Da sie diese Fakten nun kennen: Befürworten Sie die Nikotingrenzwerte in Liquids?
Mit freundlichem Gruss
Jens Mellin
Sehr geehrter Herr Mellin,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Februar zur Tabakproduktrichtlinie und Ihre ausführlichen Erläuterungen bzgl. des Nikotingehalts von E-Zigaretten und konventionellen Tabakprodukten.
Grundsätzlich halte ich Nikotin-Grenzwerte für konventionelle Tabakprodukte wie auch für nikotinhaltige Erzeugnisse für sinnvoll. Ob es jedoch genau die Grenzwerte sein müssen, die die Europäische Kommission in ihrem Richtlinien-Entwurf vorgeschlagen hat, gilt es nun zu prüfen. Die Tatsache, dass E-Zigaretten aufgrund des fehlenden Tabaks weniger gesundheitsschädlich sind als konventionelle Zigaretten und auch der Rauchentwöhnung dienen können, gilt es in den anstehenden Beratungen in jedem Fall zu berücksichtigen.
Wie bereits in der Vielzahl der von mir beantworteten Fragen auf Abgeordnetenwatch ausgeführt, befinden sich die Beratungen über die Tabakproduktrichtlinie derzeit noch in einer frühen Phase. Einen Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments gibt es im Moment noch nicht. Einen solchen gilt es jedoch zunächst abzuwarten, um zu sehen, in welche Richtung der Gesetzgebungsprozess läuft.
Unter Umständen könnte Ihnen auch mein Kollege Karl-Heinz-Florenz, der dieses Dossier als Schattenberichterstatter für die EVP-Fraktion verfolgt, zu weiteren Detailfragen weiterhelfen.
In der Hoffnung Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber