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Markus Ferber
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Frage von Thomas H. •

Frage an Markus Ferber von Thomas H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ferber,

Bezug nehmend auf ihre Antwort:
"Der Grenzwert von 1mg pro Einheit soll laut Kommissionsvorschlag auch in der neuen Tabakproduktrichtlinie so erhalten bleiben (vgl. Artikel 3). Der Grenzwert für nikotinhaltige Erzeugnisse je Einheit ist gemäß Kommissionsvorschlag damit doppelt so hoch wie der für Tabakprodukte (vgl. Artikel 18)."
möchte ich sie Fragen ob sie mit der Norm DIN-ISO 4387 "Zigaretten - Bestimmung des Rohkondensats und des nikotinfreien Trockenkondensats unter Verwendung einer Abrauchmaschine für Routineanalysen" vertraut sind, und somit mit dem Maßstab der entsprechenden Aussage bezüglich des Nikotingehaltes von Zigaretten?

Ich bin hier ein großer Befürworte der Auffassung, dass gleiche Maßstäbe angesetzt werden sollten, und die Abgabemenge an Nikotin von E-Zigaretten vergleichbar gemessen werden sollte, da hier gezielt das innerhalb einer bestimmten Anzahl an Zügen freigesetzte Nikotin gemessen wird, und nicht etwa das in Tabak stofflich gebundene.

Ebenso solle - vergleichbar zu Tabak zum Selbstdrehen von Zigaretten - das E-Liquid auf diese Weise bestimmt werden.

Tabak wird üblicherweise in 40g Päckchen, 200g Dosen und teilweise auch in Großpackungen zu 1kg abgegeben.
Hier würde mich interessieren wie es um die Abgabe von nicht in Verbrauchseinheiten portionierte nikotinhaltige Nicht-Tabakprodukte steht.
Ist - vergleichbar zu Tabak - die Abgabe auch in freien Gebinden möglich?

mit freundlichem Gruß
Thomas Frank Hanisch
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CSU

Sehr geehrter Herr Hanisch,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Februar zur Tabakproduktrichtlinie.

Mit der von Ihnen zitierten DIN-Norm ("Zigaretten - Bestimmung des Rohkondensats und des nikotinfreien Trockenkondensats unter Verwendung einer Abrauchmaschine für Routineanalysen") bin ich im Moment noch nicht vertraut. Ich bin mir aber sicher, dass sich meine Kollegen im federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestens mit den zugrunde liegenden Details auskennen.

Wie bereits in der Vielzahl der von mir beantworteten Fragen auf Abgeordnetenwatch ausgeführt, befinden sich die Beratungen über die Tabakproduktrichtlinie derzeit noch in einer frühen Phase und es existiert bisher nur der Kommissionsvorschlag, den Sie übrigens unter folgendem Link einsehen können:

http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/com_2012_788_de.pdf

Einen Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments gibt es im Moment noch nicht. Einen solchen gilt es jedoch zunächst abzuwarten, um zu sehen, in welche Richtung der Gesetzgebungsprozess läuft. Unter Umständen könnte Ihnen auch mein Kollege Karl-Heinz-Florenz, der dieses Dossier als Schattenberichterstatter für die EVP-Fraktion verfolgt, zu weiteren Detailfragen weiterhelfen.
In der Hoffnung Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber

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