Frage an Markus Ferber von Achim D. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Ferber,
die EU-Kommission schlägt vor das e-Zigaretten ab einer bestimmten Konzentration nur noch als Arzneimittel zugelassen wird.
Denkt die EU-Kommission auch darüber nach die normale Tabakzigarette nur noch
als Arzneimittel zuzulassen?
Meine Fähigkeit logisch zu denken und mein gesunder Menschenverstand versagen
wenn ein Liquid mit 4mg/ml eine Arznei sein soll, eine Stange Zigaretten mit ca.
2000 mg pro Stange aber frei verkäuflich ist.
Erscheint Ihnen das logisch?
Müssten dann nicht auch Tabakerzeugnisse unter das Arzneimittelrecht fallen?
mit freundlichen Grüssen
Achim Dohle
Sehr geehrter Herr Dohle,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Februar zur Tabakproduktrichtlinie.
Nach derzeitiger Rechtslage (vgl. EU-Richtlinie 2001/37/EG) ist die maximal zulässige Menge an Nikotin, die der Rauch einer Zigarette in der Europäischen Union enthalten darf, auf 1mg je Zigarette beschränkt. Da nicht die Gesamtmenge des Nikotins in der Zigarette eingeatmet wird, ist dies die relevante Größe und entsprechend auch auf der Zigarettenschachtel vermerkt.
Der Grenzwert von 1mg pro Einheit soll laut Kommissionsvorschlag auch in der neuen Tabakproduktrichtlinie so erhalten bleiben (vgl. Artikel 3). Der Grenzwert für nikotinhaltige Erzeugnisse je Einheit ist gemäß Kommissionsvorschlag damit doppelt so hoch wie der für Tabakprodukte (vgl. Artikel 18).
Die genannten Grenzwerte werden im Laufe der Beratungen sicherlich noch Gegenstand eingehender Diskussionen sein. Bisher handelt es sich lediglich um einen Vorschlag der Kommission, zu dem das Europäische Parlament nun Stellung nehmen wird.
In der Hoffnung Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber