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Markus Ferber
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Frage von Garvin G. •

Frage an Markus Ferber von Garvin G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ferber,

in Ihrer Antwort vom 14.02.2013 auf die Frage von Herrn Seitz argumentieren Sie unter anderem: "dass Produkte mit einem Nikotingehalt von über 2 mg oder einer Nikotinkonzentration von über 4 mg/ml nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese zuvor als Arzneimittel zugelassen wurden".
Tatsächlich enthält eine typische Zigarette mindestens 12mg Nikotin im Tabak. Dürfen Zigaretten in Zukunft nur noch 1/6 der bisherigen Tabakmenge enthalten und außerdem auch nur noch einzeln verkauft werden? Das wäre eine äquivalente Regelung. Wie stehen Sie dazu, dass hier zweierlei Maß angelegt wird?

Weiterhin argumentieren Sie: "Nichtsdestoweniger ist Nikotin ein starkes Nervengift, das ein hohes Abhängigkeitspotential birgt und bei einer Überdosis zu schwere körperlichen Schäden führen kann."
Das ist bedingt korrekt. Nikotin ist nur in Verbindung mit anderen Stoffen suchterzeugend. Eben diese Stoffe finden sich im Zigarettenqualm, nicht jedoch im Dampf der Liquids.
Dass es sich bei Nikotin um ein starkes Nervengift handelt, ist unbestreitbar. Bei unsachgemäßer Handhabung kann es die Gesundheit ernsthaft gefährden. Allerdings ist dies auch bei Tabak möglich. Den Tabak einer einzelnen Zigarette zu schlucken kann durchaus tödlich enden. Wieso ist dies weniger gefährlich als Liquids, die in durch kindersichere Verschlüsse, Warnungen bezüglich der Aufbewahrung außer Reichweite von Kindern und Haustieren und weiterer Warnhinweise zur Giftigkeit versehenen Flasche wesentlich besser vor unsachgemäßer Nutzung geschützt sind als Tabak oder Zigaretten?

Ich freue mich auf eine zeitnahe Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Garvin Gurbat

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Sehr geehrter Herr Gurbat,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Februar zur Tabakproduktrichtlinie.

Nach derzeitiger Rechtslage (vgl. EU-Richtlinie 2001/37/EG) ist die maximal zulässige Menge an Nikotin, die der Rauch einer Zigarette in der Europäischen Union enthalten darf, auf 1mg je Zigarette beschränkt. Da nicht die Gesamtmenge des Nikotins in der Zigarette eingeatmet wird, ist dies die relevante Größe und entsprechend auch auf der Zigarettenschachtel vermerkt.

Der Grenzwert von 1mg pro Einheit soll laut Kommissionsvorschlag auch in der neuen Tabakproduktrichtlinie so erhalten bleiben (vgl. Artikel 3). Der Grenzwert für nikotinhaltige Erzeugnisse je Einheit ist gemäß Kommissionsvorschlag damit doppelt so hoch wie der für Tabakprodukte (vgl. Artikel 18).

Die genannten Grenzwerte werden im Laufe der Beratungen sicherlich noch Gegenstand eingehender Diskussionen sein. Bisher handelt es sich lediglich um einen Vorschlag der Kommission, zu dem das Europäische Parlament nun Stellung nehmen wird.

In der Hoffnung Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber

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