Frage an Markus Ferber von Theo P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ferber,
in Ihrer Antwort an Herrn Seitz teilen Sie mit, dass Produkte in der Tabakrichtlinie (TRL) ab einer bestimmten Nikotinkonzentration als Arzneimittel zugelassen werden sollen.
Wie sieht es denn mit der normalen Zigarette aus? Diese enthält ja laut Wikipedia eine Konzentration von 12 mg Nikotin, egal was auf der Packung angegeben ist.
Ich zitiere mal: "Eine Zigarette enthält etwa 12 Milligramm Nicotin, also deutlich mehr als auf der Verpackung angegeben, denn die dortigen Angaben beziehen sich auf die Menge Nicotin, die beim Rauchen einer Zigarette inhaliert wird".
Wenn ich diesen Cirkawert einmal auf 10 mg ansetze, dann enthält eine Packung mit 20 Zigaretten ja mal eben 200 mg an Nikotin.
Gemäß der TRL müssten dann ja alle Zigaretten auf dem Markt auch unter das Arzneimittelrecht fallen. Oder wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
Theo Pimpertz
Sehr geehrter Herr Pimpertz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Februar zur Tabakproduktrichtlinie.
Nach derzeitiger Rechtslage (vgl. EU-Richtlinie 2001/37/EG) ist die maximal zulässige Menge an Nikotin, die der Rauch einer Zigarette in der Europäischen Union enthalten darf, auf 1mg je Zigarette beschränkt. Da nicht die Gesamtmenge des Nikotins in der Zigarette eingeatmet wird, ist dies die relevante Größe und entsprechend auch auf der Zigarettenschachtel vermerkt.
Der Grenzwert von 1mg pro Einheit soll laut Kommissionsvorschlag auch in der neuen Tabakproduktrichtlinie so erhalten bleiben (vgl. Artikel 3). Der Grenzwert für nikotinhaltige Erzeugnisse je Einheit ist gemäß Kommissionsvorschlag damit doppelt so hoch wie der für Tabakprodukte (vgl. Artikel 18).
Die genannten Grenzwerte werden im Laufe der Beratungen sicherlich noch Gegenstand eingehender Diskussionen sein. Bisher handelt es sich lediglich um einen Vorschlag der Kommission, zu dem das Europäische Parlament nun Stellung nehmen wird.
In der Hoffnung Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber