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Markus Ferber
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Frage von Rudolf S. •

Frage an Markus Ferber von Rudolf S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ferber,

am 25.Feb. wird über die neue Tabakrichtlinie der EU beraten.
Ein Punkt dieser Tabakrichtlinie betrifft rauchlose Tabakprodukte. Mein persönliches Anliegen betrifft die E-Zigarette, deren Inhalt, das verdampfbare "Liquid" künftig als Genussmittel nur noch in einer Menge und Nikotinkonzentration verkauft werden kann die das Produkt E-Zigarette für die Benutzer unattraktiv und wirkungslos macht.

Natürlich ist es für die Volksgesundheit zuträglicher, würden keinerlei Nikotinprodukte mehr konsumiert - die Realität ist aber, nicht jeder kann oder will den Nikotinkonsum beenden. Viele Raucher haben daher die E-Zigarette als eine deutlich weniger schädliche Alternative zum Tabak rauchen entdeckt. Das die E-Zigarette deutlich weniger schädlich ist, dazu gibt es, auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird, zahlreiche Studien. Viele andere Gründe für die angeblich gefährliche E-Zigarette wie bsp. explodierende Akkus, Nitrosamine, etc wie sie gerne von den Gegnern der E-Zigarette aufgelistet werden sind allesamt entweder falsch oder wesentlich falsch dargestellt.

Dazu gibt es auf der Seite www.rursus.de eine beachtenswerte Arbeit zu dem Thema, auf der auch alle bisher bekannten ernsthaften Studien zur E-Zigarette gelistet sind.

Meine Befürchtung ist, das sowohl die Tabak wie auch die Pharmalobby die E-Zigarette eher als Bedrohung ihrer Pfründe einstuft und daher versucht, diese vom Markt zu drängen.

Das wäre, angesichts der vielen positiven nachprüfbaren gesundheitlichen Erfahrungen der Benutzer von E-Zigaretten die absolut falsche Entscheidung.

Welchen Standpunkt zum Thema E-Zigarette werden Sie vertreten?

Viele Grüße,
Rudolf Seitz

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CSU

Sehr geehrter Herr Seitz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur EU-Tabakproduktrichtlinie und speziell zum rechtlichen Status der E-Zigarette vom 12. Februar.

Zunächst möchte ich vorausschicken, dass sich die EVP-Fraktion, und auch ich persönlich, zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission noch keine abschließende Meinung gebildet haben. Das Europäische Parlament hat erst kürzlich einen Berichterstatter ernannt und wird am 25. Februar eine große, öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird und auch die Europäische Kommission ihre Vorstellung weiter präzisieren wird.

Grundsätzlich ist es die Zielsetzung des Kommissionsvorschlags zur Tabakproduktrichtlinie, zu verhindern, dass junge Menschen an Tabakprodukte herangeführt werden. Dies halte ich prinzipiell für einen guten Ansatzpunkt, da ein großer Teil der Raucher bereits im Jugendalter mit dem Rauchen beginnt. Der wachsende Markt für nikotinhaltige Erzeugnisse, zu der auch E-Zigaretten zählen, wird seitens der Kommission als kritisch eingeschätzt, da durch viele dieser Produkte Jugendliche an Nikotin gewöhnt werden, das ein hohes Abhängigkeitspotential birgt.

Die Perspektive, nikotinhaltige Erzeugnisse als Alternative zur normalen Zigarette zu sehen, die Menschen auch von Tabakprodukten wegführen können, kommt in den Beratungen derzeit in der Tat etwas kurz. Gleichzeitig lässt dieses Argument jedoch auch die Einstufung von E-Zigaretten als Rauchentwöhnungsmittel und damit als Arzneimittel zu (ähnlich wie Nikotinpflaster), was de facto auf ein Verbot hinausliefe.

Wie Sie sehen, gilt es zum jetzigen Zeitpunkt noch einige entscheidende Fragen zu klären. Ich danke Ihnen daher auch für Ihre hilfreichen Ausführungen zu dieser Frage. Seien Sie gewiss, dass ich die von Ihnen angeführten Argumente genau wie die Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum zur Meinungsbildung heranziehen werde.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus Ferber

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