Frage an Markus Ferber von Lucas F. bezüglich Verbraucherschutz
Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?
Sehr geehrter Herr Fritzsche,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 10. Februar zum Thema Datenschutz, mit dem Sie ein wichtiges Thema ansprechen, das in Deutschland zurecht eine hohe Aufmerksamkeit genießt.
Die derzeit gültigen EU-Datenschutzvorschriften stammen größtenteils noch aus dem Jahr 1995. Damals war das Internet ein Randphänomen, an Online-Shops und soziale Netzwerke war kaum zu denken. Ferner wurde die alte Richtlinie von vielen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt, sodass in Europa kein einheitliches Schutzniveau herrscht, was in einem integrierten Binnenmarkt zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Angesichts des enormen technischen Fortschrittes und der sehr unterschiedlichen Umsetzung der Richtlinie in vielen Mitgliedsstaaten gibt es also guten Grund, die überholten Regelungen an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Kommission hat dem Europäischen Parlament am 25.1.2012 dazu einen Vorschlag unterbreitet.
Dabei gilt es einen schwierigen Kompromiss zwischen dem berechtigen Wunsch vieler Verbraucher nach einem wirkungsvollen Datenschutz und den Anliegen der Wirtschaft zu finden, die ebenfalls ein Interesse daran hat, Daten zu gewinnen und zu verarbeiten. Dies ist in vielen Fällen auch im Interesse der Verbraucher. Gerade viele Internet-Dienste, die unser tägliches Leben erleichtern, basieren darauf, dass deren Anbieter Daten der Nutzer erheben und verarbeiten können. Dies darf aber selbstverständlich nicht im Geheimen geschehen und muss streng reguliert sein. Schließlich gilt es das Recht auf Recht auf informationelle Selbstbestimmung möglichst wirksam zu schützen.
Zentral ist in diesem Zusammenhang für mich, dass Nutzer auf einfache Weise verstehen können, wann und wo welche Daten an wen weitergegeben werden und was damit geschieht. Leicht verständlichen Datenschutzerklärungen sind dafür essentiell. Ich halte es außerdem für wichtig, auch Regelungen zu finden, die zwischen den die Persönlichkeitsrechte weniger und stärker gefährdenden Datenverarbeitungen differenzieren. Es macht schließlich schon einen Unterschied, ob ein kleiner Handwerksbetrieb eine Kundenkartei führt oder ob globale Konzerne in Sozialen Netzwerken riesige Datenberge akkumulieren.
Sie können sich sicher sein, dass ich im Fortgang der Verhandlungen für eine praxisnahe und umsetzbare Lösung einsetzen werde, die dem legitimen Wunsch nach dem Schutz personenbezogener Daten gerecht wird.
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber