Frage an Markus Ferber von Joachim H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Europaabgeordneter Ferber,
Ihre Aussage zum Thema Wasserversorgung an H. Z. ist ziemlich wage.
Deshalb frage ich Sie, wie wollen Sie und Ihre Partei die Privatisierungspläne der Wasserversorgung der EU Kommission verhindern?
Sie wissen ja sicherlich, daß bereits große Trinkwasserversorgungsnetze sich z.B. in der Hand eines französischen Betreibers befinden. Soll das rückgängig gemacht werden?
Wir befinden uns bereits im Wahlkampf zur Landtagswahl in Bayern und zur Bundestagswahl. Ist dieses Thema der Trinkwasserversorgung auch ein Thema des CSU in diesen Wahlkämpfen?
Unterstützen Sie die Unterschriftenkampagne gegen das Vorhaben der EU?
http://www.right2water.eu/de
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn
Sehr geehrter Herr Hahn,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Januar zum Themenbereich Trinkwasserversorgung.
Eine Zwangsprivatisierung der Trinkwasserversorgung durch Brüssel lehne ich selbstverständlich ab. Dies ist aber auch gar nicht das Ziel der Konzessionsvergaberichtlinie. Es geht stattdessen um die Frage der Leistungserbringung. Kommunen, die Ihre Wasserversorgung vollständig in eigener Hand abwickeln, werden dies auch künftig selbst tun können. Allein solche Kommunen, die ihre Wasserversorgung durch private Dienstleister erbringen lassen, deren Wasserversorgung also bereits privatisiert wurde, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen.
Nichtsdestoweniger war der ursprüngliche Kommissionsvorschlag an vielen Stellen nicht zielführend und hätte die kommunalen Versorger unnötigerweise vor ernsthafte Probleme gestellt. Entsprechend habe ich mich im Austausch mit kommunalen Spitzenverbänden sowie den Vertretern der Wasserwirtschaft, und dem zuständigen Binnenmarktkommissar Barnier für eine Lösung eingesetzt, die den Anliegen der kommunalen Wasserversorger in Deutschland Rechnung trägt und deutliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Richtlinienvorschlag der Kommission erreicht. Hier galt es einige Überzeugungsarbeit zu leisten, da das erfolgreiche deutsche Modell der kommunalen Wasserversorgung in Europa eher die Ausnahme als die Regel ist.
Besonders froh bin ich, dass wir eine Ausnahme von kommunalen Eigenbetrieben vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie erreichen konnten, sodass die bewährte, kleinteilige Versorgungsstruktur in Deutschland erhalten bleibt. Insgesamt, glaube ich, dass sich der Einsatz für eine kommunalfreundliche Praxis bei der Vergabe von Konzessionen gelohnt hat und wir am Ende einen Kompromiss erreicht haben, mit dem die deutschen Kommunen und deren Bürger bestens leben können.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber