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Markus Ferber
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Frage von Manuel S. •

Frage an Markus Ferber von Manuel S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ferber,

soeben habe ich von einem Gesetzentwurf des EU-Parlaments erfahren, dessen Ziel es ist, Cyberangriffe zu bekämpfen und mit höheren Strafen, als dies bislang der Fall ist, zu ahnden. Darin heißt es u.a. "Das Herstellen, Verkaufen, Beschaffen zwecks Gebrauchs, Einführen, Verbreiten oder anderweitige Verfügbarmachen von Vorrichtungen/Instrumenten, die zur
Begehung der betreffenden Straftaten genutzt werden, werden unter Strafe gestellt."

Meinem Verständnis nach wäre somit eine ganze Branche, nämlich jene der IT-Sicherheitsexperten, kriminalisiert, da diese natürlich entsprechende Software herstellen und auch einsetzen. Auch mich persönlich würde es betreffen. Als IT-interessierter Mensch und selbstständiger Webentwickler benutze auch ich solche Software um mein eigenes Netzwerk, oder von mir entwickelte Webseiten, Apps usw. auf Sicherheitslücken zu untersuchen. Damit habe ich mir die entsprechende Software also "zwecks Gebrauchs" beschafft und hätte mich somit schon strafbar gemacht. Meiner Meinung nach wird hier nicht nur kriminalisiert, sondern den Menschen innerhalb der EU zudem die Möglichkeit genommen, sich effektiv gegen eben jene Angriffe zu schützen, die dieser Gesetzesentwurf verhindern soll.

Meine Frage an Sie also: Wie stehen Sie bzw. Ihre Fraktion zu dieser Thematik?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stengelberger,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Cyberangriffe, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

In der Tat ist es so, dass das Thema Computer- und Internetkriminalität aktuell auf europäischer Ebene der Neuregelung unterzogen wird. Im Europäischen Parlament beschäftigt sich der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit der Richtlinie zu Angriffen auf Informationssystems, die unter anderem die Bestrafung von Hacker-Angriffen vorsieht. Daneben sollen auch Unternehmen und Anbieter zukünftig mehr in die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität einbezogen werden.

Ich persönlich begrüße den Schritt der Europäischen Union, der Internetkriminalität den konsequenten Einhalt bieten zu wollen. Es ist unerlässlich, auch die neu auftretenden Verbrechensarten strafrechtlicher Verfolgung zu unterstellen. Ungeachtet dessen dürfen die Vorgaben der Richtlinie dabei jedoch nicht dazu führen, dass die freie und legale Nutzung von Internet und Informationssystemen übermäßig beeinträchtigt wird. Es geht um die Verfolgung schwerer krimineller Angriffe und nicht um die Beschränkung des Internets generell.

Derzeit befasst sich der Innenausschuss mit dem Kommissionsvorschlag. Den von Ihnen angesprochenen Artikel 7 der Richtlinie möchte der Ausschuss dahingehend ändern, dass die Instrumente -eindeutig- zur Begehung von Straftaten genutzt werden müssen. Damit soll klargestellt werden, dass die legale Nutzung eines Programms nicht unter den Straftatbestand fällt, sondern nur die kriminelle Nutzung unter Strafandrohung stehen soll.

Ich möchte Ihnen auf diesem Weg versichern, dass ich mich auch zukünftig auf allen mir möglichen Wegen dafür einsetzen werde, dass die europäische Rahmengesetzgebung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität konsequent durchgesetzt wird, die neben eines hohen Schutzniveaus auch die Bedürfnisse und Forderungen der von Unternehmen, Entwicklern und Nutzern jeglicher Informationssysteme beachtet.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr Markus Ferber, MdEP

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