Frage an Markus Ferber von Dana M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ferber,
Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.
Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.
Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?
Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?
Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?
Ich würde mich über ein klares "Ja" oder "Nein" zu meiner Frage sehr freuen.
Vielen Dank,
Dana Mirk
Sehr geehrte Frau Mirk,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema ACTA, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.
Bezüglich meines Wahlverhaltens möchte ich auf die oben bereits beantworteten Fragen zum Thema Anti-Counterfeiting Trade Agreement verweisen. Vor einer abschließenden und umfangreichen Bewertung durch den zuständigen Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) im Europäischen Parlament kann ich keine endgültige Entscheidung hierzu treffen.
Ich bin nicht Mitglied des zuständigen Handelsausschusses und habe daher nicht an den bisherigen Verhandlungen teilgenommen. Jedoch haben sowohl die Europäische Kommission als auch der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments die umfassende Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Unionsrecht festgestellt. Auch bei der zukünftigen Umsetzung der Regelungen des Abkommens wird dieser Maßstab, unabhängig von jeglichem Inhalt der Verhandlungsprotokolle, eingehalten werden müssen. ACTA wird sich an den europäischen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums und an den Datenschutzregelungen messen müssen.
Weiterhin ist es so, dass bevor ACTA überhaupt in Kraft treten kann nicht nur das Europäische Parlament, sondern zudem alle nationalen Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten darüber entscheiden müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr Markus Ferber, MdEP