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Markus Ferber
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Frage von Hasko H. •

Frage an Markus Ferber von Hasko H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber

in den letzten Tagen haben Sie Anfragen zum Thema ACTA beantwortet und Ihre Haltung sowie die Ihrer Fraktion differenziert dargelegt. Vielen Dank dafür. Meine Frage geht in eine etwas andere Richtung.

Der bemerkenswerte Aufstieg der Piratenpartei hat gezeigt, dass eine sehr grosse Zahl der aktiven Wähler in Deutschland -- auch in Bayern -- eine gewisse Internet-"Mündigkeit" beansprucht und sich in diesem Bereich von den Piraten eher vertreten sieht also durch die Volksparteien. Dies geschieht gleichzeitig mit einem objektiv beobachtbaren Stimmenverlust der CSU in Bayern.

Eine wesentliche Sorge der Internet-mündigen Wähler sind ganz offensichtlich Abkommen wie z. B. ACTA. Die CSU bzw. die konservative Fraktion im EU-Parlament vertritt hier eine Auffassung, die diese Sorgen eher verstärken als verringern, indem sie die Interessen einer Branche über die der Bürger stellt. Ungeachtet der Tatsache, dass Produktpiraterie und illegale Downloads bereits duch nationales Recht und EU-Bestimmungen verfolgt werden können, werden hier zusätzliche Massnahmen beschlossen, die von einer große Zahl von Wählern abgelehnt werden.

Meine Frage also: Kann es sich die CSU Ihrer Ansicht nach überhaupt erlauben, sich einem derart großen Bedürfnis entgegenzustellen? Insbesondere, wenn es eben diese Wahlberechtigten sind, die überhaupt noch zur Wahl gehen?

Die CSU kämpft hier mit großem Risiko für ein Abkommen, dessen Inhalt nicht besonders viel mit christlich-konservativen Werten zu tun hat. Oder würden Sie mir in diesem Punkt widersprechen?

Mit freundlichen Grüßen

Hasko Heinecke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Heinecke,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema ACTA, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die verschiedenen Aussagen, die im Internet zu ACTA veröffentlicht werden, nicht alle der tatsächlichen Rechtswirklichkeit entsprechen. ACTA verstößt nicht gegen das Unionsrecht und auch sollen Internetnutzer nicht der völligen Kontrolle ausgesetzt werden. Die von Ihnen angesprochene "Internetmündigkeit" soll durch ACTA keinesfalls aufgehoben werden.

Jedoch gilt es, der steigenden Internetkriminalität Einhalt zu gebieten. Hierbei ist eine einheitliche Regelung, wie sie das völkerrechtliche Abkommen erreichen will, die beste Möglichkeit, effektiv gegen Produkt- und Internetpiraterie vorzugehen.

Unter diesen Gesichtspunkten halte ich es für sinnvoll, ACTA nicht von vorneherein zu verurteilen, sondern sich zunächst umfassend mit dem -jederzeit abrufbaren- Inhalt des Abkommens auseinanderzusetzen. Nur so kann jeder Einzelne objektiv über ACTA entscheiden und sich selber ein Bild über die Rechtmäßigkeit der enthaltenen Bestimmungen machen.

Ich möchte nochmals betonen, dass ich persönlich zunächst den Bericht des zuständigen Ausschusses für Internationalen Handel des Europäischen Parlaments abwarten werde, bevor ich eine endgültige Entscheidung über mein individuelles Abstimmungsverhalten treffen werde. Ich kann Ihnen versichern, hierbei die wirtschaftlichen Interessen als auch die Interessen der Internetnutzer gleichermaßen zu berücksichtigen.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr Markus Ferber, MdEP

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