Frage an Markus Ferber von Christian S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Herr Ferber,
Ich finde ein hinter geschlossenen Türen verhandeltes Abkommen wie ACTA, von dem meiner Kenntnis nach keine offizielle deutsche Übersetzung existiert, höchst beunruhigend. Vor allem wenn es vorsieht, dass Bürger im Internet unter Generalverdacht gestellt werden sollen. Die Überwachung soll von der Seite privater Internetdienstanbieter mittels deep packet inspection ohne die Beteiligung von Polizei und Gerichtsbarkeit erfolgen.
Ist Ihnen bewusst, dass die USA ihrem eigenen Gesetzgebungsprozess nach sich u.U. nicht an ACTA gebunden sehen werden, von der Europäischen Gemeinschaft aber genau das erwarten?Wie eingehend haben Sie sich mit ACTA befasst?
Mit freundlichem Gruß,
Christian Schäfer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema ACTA, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen. Diesbezüglich möchte ich auf die Anfrage von Herrn Persichini vom 27. Januar 2012 verweisen, die ebenfalls das Anti-Counterfeiting Trade Agreement zum Thema hat.
Der Text des ACTA, bei deren Ausarbeitung auch das Europäische Parlament eingebunden war, ist frei zugänglich und auf der Homepage der Europäischen Kommission auch in deutscher Sprache unter folgendem Link abzurufen: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf Wie bereits erwähnt wurde ACTA vom Rechtsdienst des Europäischen Parlaments für mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar befunden. Ein Generalverdacht gegen alle Internetnutzer wird durch den Text nicht begründet.
Zudem äußern Sie den Verdacht, dass die USA ihrem eigenen Gesetzgebungsprozess nach nicht an ACTA gebunden sein werden, dies aber von anderen Vertragspartnern, unter anderem der Europäischen Union, fordern werden. Es stimmt, dass die einzelnen Bestimmungen des ACTA ausformungsbedürftig sind. Diese konkrete Umsetzung erfolgt auf nationaler Ebene. Dessen ungeachtet ist ACTA als internationaler Vertrag ist rechtlich bindend für alle Unterzeichner. Diese müssen die dort festgelegten Standards erfüllen.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr Markus Ferber