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Markus Ferber
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Frage von Damiano R. •

Frage an Markus Ferber von Damiano R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Ferber,

Wieso kann/darf die EZB nicht einfach die Staatsanleihen Griechenlands aufkaufen? Dann wäre Griechenland vor den Spekulationen geschützt und die Zinsen würden nicht in die Höhe schießen das Griechenland zahlungsunfähig wird.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rühl,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch, in der Sie die Möglichkeit für die Europäische Zentralbank (EZB) griechische Staatsanleihen aufzukaufen, anregen.

Bitte erlauben Sie mir dazu einige Anmerkungen. Die EZB, mit Sitz in Frankfurt am Main, wurde nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank errichtet und hat ihre Tätigkeit am 1. Januar 1999 aufgenommen. Hintergrund war, dass mit der Verständigung auf die Einführung einer gemeinsamen Währung auch die Voraussetzungen für eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik gegeben sein mussten. Daher wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) gegründet, dem die nationalen Zentralbanken aller 27 EU-Mitgliedstaaten und die EZB angehören. Zusätzlich gibt es noch das Eurosystem, dem alle nationalen Zentralbanken, die den Euro eingeführt haben, und die EZB angehören.

Die Kompetenzen der EZB sind in Artikel 127 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Das Hauptziel der EZB ist die Aufrechterhaltung der Preisstabilität. Daneben verwaltet die EZB die Währungsreserven der nationalen Zentralbanken. Dabei, und das ist auch für Ihre Frage entscheiden, ist sie institutionell, finanziell und personell unabhängig. Das bedeutet etwa, dass die EZB keine Weisungen aus der Politik erhalten und nicht die Defizite im Haushalt der EU oder eines Mitgliedstaates finanzieren darf.

Daher heißt es in Artikel 130 AEUV:

"Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verträge und die Satzung des ESZB und der EZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stelle einholen oder entgegennehmen. Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen."

Den AEUV im Volltext können Sie auch unter folgendem Link einsehen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:083:FULL:DE:PDF

Die EZB hat in der Vergangenheit bereits Staatsanleihen von Staaten mit angespannten Haushalten aufgekauft und ist damit auch auf Kritik gestoßen, da ihr vorgeworfen wurde, mit diesem Vorgehen ihr Mandat zu weit auszulegen. Auch wenn das vielleicht als kurzfristige Maßnahme geeignet war, so denke ich nicht, dass dies die Dauerlösung im Fall Griechenland sein kann. Die EZB sollte nicht in eine Situation kommen, in der sie die Politik unterstützt, indem sie restlos alle griechischen Staatsanleihen aufkauft. Ich denke, zu keinem Zeitpunkt sollte die Unabhängigkeit der Notenbank derart in Frage stehen, da nur so die Stabilität des Euro garantiert werden kann. Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen eine Hilfe gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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