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Markus Ferber
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Frage von Gerhard K. •

Frage an Markus Ferber von Gerhard K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Ferber,

unter folgendem Link http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,721663,00.html ist heute im Spiegel Online zu lesen, dass die USA noch mehr Zugriff auf Datenbestände von deutschen und europäischen Sicherheitsbehörden möchte.

Weiter unten im Text wird darauf verwiesen, dass es bereits bilaterale Abkommen zwischen einzelnen europäischen Staaten gibt und ein entsprechendes Abkommen mit der Bundesrepublik nun bald ratifiziert wird, nachdem das Land Hamburg seinen Widerstand aufgegeben hat.

Mich würde interessieren, ob dieses Zugriffsrecht nur einseitig ist, d.h. ob zwar us-amerikanische Behörden auf deutsche Daten Zugriff haben, jedoch im Gegenzug bundesdeutsche Behörden auf die entsprechenden Systeme in den USA keinen Zugriff haben?

Sollte das Zugriffsrecht einseitig sein, würde mich interessieren, wieso man bei unseren Behörden bzw. in der Politik keinen Wert auf ein gegenseitiges Recht legt?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich bereits im Voraus.

Viele Grüße

Gerhard Krämmer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Krämmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch und den Hinweis auf den Spiegel-Artikel.

Da aber das im Spiegel-Artikel angesprochene Abkommen ein nur zwischen Deutschland und den USA ausgehandeltes ist, entzieht sich das meinem Kompetenzbereich als Europaabgeordneter und ich müsste Sie bitten, sich für weitere Detailinformationen diesbezüglich an das Bundesministerium des Innern zu wenden. Solche bilateralen Abkommen, in denen (gegenseitiger) Zugriff auf Daten erlaubt wird, sind durchaus (noch) zulässig, insofern sie sich nicht auf Aspekte beziehen, die bereits auf EU-Ebene geregelt sind bzw. in alleiniger Kompetenz bei der EU liegen. Es muss sich dabei aber um einen ausschließlich bilateralen Austausch von Daten handeln.

Dementsprechend kann ich Ihnen auch nicht sagen, ob es sich bei dem angesprochenen Abkommen um einen gegenseitigen oder einen einseitigen Austausch von Daten handelt. Allerdings muss hierbei generell bedacht werden, dass für die Gegenseitigkeit eines solchen Abkommens auch die Voraussetzung gegeben sein muss, dass auf beiden Seiten die Programme bestehen, um die Daten auswerten und verwenden zu können. Gegenseitigkeit einzufordern macht also nur Sinn, wenn man auch etwas mit den Daten anfangen kann.

Meiner Meinung nach sollte das aber vor solchen Abkommen unbedingt der Fall sein und es müssen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Ebenso wie gewährleistet sein muss, dass unsere Daten (egal ob das Abkommen auf nationaler oder EU-Ebene geschlossen wird) in den USA den gleichen hohen Datenschutzbestimmungen unterliegen, wie das bei uns die Praxis ist. Einen gläsernen Bürger darf es nicht geben und deshalb machen wir als Europäisches Parlament auch verstärkt - im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger - von unserem erweiterten Mitsprachrecht in der Europäischen Innen- und Justizpolitik Gebrauch, das mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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