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Markus Ferber
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Frage von Sebastian B. •

Frage an Markus Ferber von Sebastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland kürzlich die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten ist somit gekippt. Eine neue Regelung ist nur unter sehr bestimmten Auflagen Verfassungskonform.
Auch in Rumänien wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht in der jetzigen Form erst mal gestoppt.

Meine Frage an Sie:
Besteht eine Möglichkeit, dass die EU die Richtlinie 2006/24/EG nun noch einmal vollständig überprüft und gegebenenfalls wieder abschafft? Wie bewerten Sie persönlich hier die Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit?

Sollte es noch Fragen Ihrerseits geben, so stehe ich Ihnen jeder Zeit und gerne zur Verfügung; zur weiteren Information empfehle ich Ihnen die Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (vorratsdatenspeicherung.de).

Vielen Danke für Ihre Arbeit und freundliche Grüße, Sebastian Bartsch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bartsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung.

Laut Urteilsverkündung ist eine Vorratsspeicherung von Daten nicht von vornherein verfassungswidrig. Vielmehr hat das Gericht festgestellt, dass der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt hat. Gleichwohl wird die Richtlinie aber als im Grundsatz mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar angesehen. Dieses Urteil zeigt meiner Meinung nach einmal mehr, dass zwischen der EU-Ebene und dem nationalen Gesetzgeber eine engere Verzahnung notwendig ist, d.h. dass EU-Richtlinien sorgfältiger umgesetzt werden müssen. Aus diesem Grund denke ich nicht, dass die noch sehr junge Richtlinie 2006/24/EG nun nochmals komplett überprüft oder gar abgeschafft werden muss, zumal sie erst vor vier Jahren in dieser Form verabschiedet wurde.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen eine Hilfe gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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