Frage an Markus Ferber von Frank H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ferber,
bei einer Wahlbeteiligung von 43% bei der Europawahl, kann von Demokratie keine Rede mehr sein.
Die CSU hat bei den Volksentscheiden aus diesem Grund eine Quotenregelung eingeführt.
Mich interressiert Ihre Meinung zu einer Quotenregelung bei Wahlen.
Es kann selbstverständlich nicht Demokratisch sein, wenn eine Minorität den Wahlausgang bestimmt.
Mich Interessiert auch welches Gericht sich mit solchen Fragen beschäftigt.
Sehr geehrter Herr Hochstatter,
vielen Dank für Ihre Frage an mich auf Abgeordnetenwatch.
Sie sprechen davon, dass eine Wahlbeteiligung von 43 Prozent nicht demokratisch sei. Ich möchte Ihnen versichern, dass auch ich solch niedrige Wahlbeteiligungen sehr bedauere und mir wünschen würde, mehr Bürgerinnen und Bürger machten von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Allerdings haben wir in Deutschland keine Wahlpflicht und deshalb ist es ebenso ein Bürgerrecht, nicht zur Wahl zu gehen. Eine Quotenregelung wie Sie sie von Volksentscheiden auf kommunaler Ebene kennen, ist damit nicht möglich. Denn es kann nicht auf der einen Seite das Recht geben, nicht zu wählen, und gleichzeitig eine Quote eingeführt werden, die bei Unterschreiten zur Ungültigkeit der Wahl führt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Markus Ferber, MdEP