Frage an Markus Ferber von Christoph E. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
sehr geehrter Herr Ferber,
könnten sie mir den Begriff "Cross-Compliance" aus der Beantwortung ihrer Frage zur Agrarpolitik erläutern.
Ich kann damit leider nichts anfangen.
Vielen dank im voraus
Sehr geehrter Herr Exner,
ganz herzlichen Dank für Ihre Nachfrage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.
"Cross-Compliance" heißt soviel wie "anderweitige Verpflichtungen". Dieser Begriff aus der Agrarpolitik bedeutet, dass die staatlichen Beihilfen an die landwirtschaftlichen Betriebe an die Einhaltung bestimmter Vorschriften in Bezug auf die landwirtschaftlichen Flächen und die landwirtschaftliche Erzeugung geknüpft sind. Das wurde mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2003 beschlossen. Die "Cross-Compliance"-Regelungen beziehen sich auf Vorgaben aus EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien in den Bereichen Umweltschutz, Bodenschutz, Instandhaltung von Flächen, Erhalt der Landschaft, Tierschutz bzw. Tiergesundheit und Lebensmittel- bzw. Futtermittelsicherheit. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, werden dem Betriebsinhaber die Direktzahlungen gekürzt. Bei schweren Verstößen können Sie sogar ganz einbehalten werden. Die Einhaltung der Cross-Compliance-Vorschriften wird in den Mitgliedstaaten verpflichtend in mindestens einem Prozent der Betriebe pro Jahr überprüft.
Ich hoffe sehr, diese Informationen helfen Ihnen weiter und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP