Frage an Markus Ferber von Bernhard W. bezüglich Verbraucherschutz
Stichwort "ePrivacy-Richtlinie" - die Neuregelung von Cookies
(weitere Details bzw. meine Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte Spiegel Online unter www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,622121,00.html)
Sehr geehrter Herr Ferber,
waren bzw. sind Sie sich der vom Spiegel-Autor Frank Patalong aufgezeigten Konsequenzen aus der zur Abstimmung anstehenden Neufassung des Artikels 5 der Richtlinie zur Privatsphäre und Elektronischen Kommunikation (kurz "ePrivacy-Richtlinie") bewußt?
Wie ist Ihr Standpunkt in dieser Sache?
Können bzw. werden Sie über diesen Punkt abstimmen oder werden Sie abstimmende Parlamentarier über die dargestellten Konsequenzen informieren?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen vorab herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
B. Willroth
Sehr geehrter Herr Willroth,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch zum Telekommunikationspaket und insbesondere zu Artikel 5 der sogenannten ePrivacy-Richtlinie.
Generell möchte ich zunächst zwei Dinge anmerken. Mit dem Telekommunikationspaket verfolgen wir nicht das Ziel, den Zugang zum Internet einzuschränken oder Inhalte zu regulieren. Vielmehr sollen die bestehenden europäischen Regelungen für die Struktur der Telekommunikationsnetze den neuen Anforderungen angepasst werden. Außerdem ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen, da sich bei den Abstimmungen in Zweiter Lesung im Europäischen Parlament eine Mehrheit dafür ausgesprochen hat, dass Internetsperren - außer es ist Gefahr im Verzug - nur durch eine vorherige richterliche Anordnung erlaubt werden können. Da die Mitgliedstaaten aber dieser Position voraussichtlich nicht zustimmen werden, werden die Beratungen wohl in ein Vermittlungsverfahren gehen, das erst Ende 2009 abgeschlossen werden kann. Hinzu kommt auch noch, dass die Vorgaben, auch die von Ihnen angesprochene Richtlinie, erst noch in nationales Recht umgesetzt werden muss und daher zu diesem Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen getroffen werden können.
Was Ihre spezielle Frage zu Artikel 5 der ePrivacy-Richtlinie angeht, sind die an der bestehenden Richtlinie aus dem Jahr 2002 vorgenommenen Änderungen im revidierten Text nun als eine klarere Formulierung auszulegen. Diese Regelung soll aber, so ist es im revidierten Richtlinientext auch festgehalten, so nutzerfreundlich wie möglich sein. Selbstverständlich können Sie - so wie es im Spiegelartikel, auf den Sie verweisen, aufgeführt ist - auch nach wie vor persönliche Einstellungen an Ihrem Computer vornehmen und bestimmte Cookies zulassen oder verbieten.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP