Frage an Marko Schiemann von Uwe-Jens G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schiemann,
in den gestrigen Dresdner Neuesten Nachrichten
(http://www.dnn-online.de/web/dnn/nachrichten/detail/-/specific/Kritik-an-Urteil-gegen-Rechtsextremisten-aus-Hoyerswerda-870317208 )
werden Sie in Bezug auf die Urteile gegen 8 Rechtsextreme in Hoyerswerda
wie folgt zitiert: „Das Urteil ist ein wichtiges Signal, dass im
Freistaat Sachsen derartige verabscheuungswürdige Taten konsequent
verfolgt und bestraft werden. Deshalb ist es auch besonders zu begrüßen,
dass der zulässige Strafrahmen fast vollständig ausgeschöpft wurde.“
1. Halten Sie die Urteile für angemessen respektive ausreichend, um auch
dem Präventivcharakter von Urteilen Genüge zu tun? Hier wurde immerhin
Leib und Leben von anders denkenden Menschen angegriffen.
2. Wie stehen Sie zu dem Vorwurf gegenüber dem Gericht, daß es nicht
wegen Landfriedensbruch verhandeln wollte?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe-Jens Greuel