Würde eine mögliche Impfpflicht auch mit klassischen Totimpfstoffen oder einem Antikörpernachweis (Schweiz) erfüllt werden können?
Sehr geehrte Frau V.
eine mögliche Impfpflicht, die ich grundsätzlich befürworte, wäre mit allen durch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA zugelassenen Impfstoffen umsetzbar. So natürlich auch mit dem Totimpfstoff Novavax, für den die Stiko kürzlich ihre Empfehlung abgegeben hat.
Eine Gleichsetzung von Genesenen und Geimpften ist bei einmalig Erkrankten sicherlich nicht angebracht. Es wird sicherlich Äquivalenzregelungen geben für mehrfach Erkrankte, genesene Geimpfte und geimpfte Genesene. Die bloße Anerkennung eines Antikörpernachweises halte ich hingegen für nicht praktikabel. Denn die Höhe des Antikörperspiegels bzw. dessen Abfall und damit die Dauer der Nachweisbarkeit ist von Person zu Person unterschiedlich und immer nur eine Momentaufnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Helfrich